Der Fiskus mag keine Luxuswagen
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Ein Selbständiger auf Kundenbesuch? Bild: Jens Gyarmaty
Teure Autos fahren und sie als Dienstwagen deklarieren, damit man Steuern spart? Gerichte sagen: So einfach ist das nicht.
Ein Steuerberater aus dem Gerichtsbezirk Berlin-Brandenburg dachte, er hätte einen klugen Einfall. Er kaufte sich einen Sportwagen für 213.000 Euro und wollte die dafür gezahlte Umsatzsteuer von seiner Steuerschuld abziehen. Doch weder das Finanzamt noch später das Finanzgericht Berlin-Brandenburg spielten mit. Beide stellten darauf ab, dass der Wagen dreimal so teuer war wie der durchschnittliche Gewinn des Steuerberaters in den vergangenen Jahren.
Auch der Einwand des Beraters, dass sein vorheriger Wagen noch teurer gewesen sei und seine Kunden einen weiteren Rückschritt als negativ empfinden würden, zog nicht. Die Richter urteilten, dass es nicht nur auf die Erwartungen seiner Kunden ankomme, sondern auch „auf die Verkehrsanschauung breitester Bevölkerungskreise“. Gemeint ist, ob die meisten Deutschen das Fahrzeug als Luxuswagen einschätzen oder nicht. Aus beiden Gründen halbierten die Richter den beantragten Vorsteuerabzug.
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