https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/immobilien-steuerfrei-schenken-ist-gar-nicht-so-einfach-15846927.html

Immobilien : Steuerfrei schenken ist gar nicht so einfach

Vorsicht, Steuern: Immobilien gehören zu den wichtigsten Vermögenswerten, die an Erben weitergegeben werden. Bild: dpa

Schenken und Vererben sind untrennbar. Deswegen gibt es dafür auch nur eine Steuer. Besonders Immobilien haben allerdings ihre Tücken.

          5 Min.

          Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Große Geschenke dagegen den Kontakt mit dem Finanzamt. Alles, was über ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ hinausgeht, ist steuerpflichtig. Im Zweifel gilt: lieber melden. Wer schenkt wem was? Wie viel ist es wert? Und wurde schon früher etwas geschenkt? Gerade Letzteres ist wichtig, denn alles, was innerhalb von zehn Jahren geschenkt wird, zählt zusammen. Sobald dann der Freibetrag überschritten ist, sind alle folgenden großen Geschenke steuerpflichtig.

          Martin Hock
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Die Freibeträge sind mehr oder weniger großzügig. Im Prinzip gilt: Je enger die Blutsverwandtschaft, desto weniger Sorgen wegen der Steuer. Wenn diese zuschlägt, dann mitunter happig: Im günstigsten Fall sind es 7 Prozent, wenn weniger als 75.000 Euro zu versteuern sind und die Schenkung an nahe Verwandte geht. Schon bei Geschwistern aber reklamiert der Fiskus ab 75.000 Euro Schenkung ein Fünftel für sich. Bei Millionengeschenken an Freunde nimmt er sogar die Hälfte.

          Warum also schenken? Die Schenkung ist für den Gesetzgeber nur eine vorweggenommene Erbfolge. Und schenken kann man im Leben öfter, vererben nur einmal. Wer ein großes Vermögen zu übertragen hat, fängt daher am besten früh damit an, besonders wenn er keine engen Verwandten hat. Das trifft öfter zu als man meint. In Deutschland betrug nur jeder siebte Nettonachlass zuletzt weniger als 50.000 Euro – der Freibetrag für Nichten, Neffen und Geschwister liegt bei nur 20.000 Euro. Auf eine Erbschaft von 50.000 Euro zahlen diese dann 4500 Euro Erbschaftsteuer, die unverheiratete Lebensgefährtin doppelt so viel. Wer also langfristig plant, kann unter dem Strich erheblich mehr Vermögen übertragen, als wenn er es dies dem Erbfall überlässt.

          Für das Schenken und Vererben gibt es eine Reihe von Sonder- und Ausnahmeregeln. Insgesamt umfasst Paragraph 13, Absatz 1 des Erbschaftsteuergesetzes 18 Ziffern mit Unterziffern, die regeln, was für wen steuerfrei oder -begünstigt ist. Dazu gehören etwa Schenkungen an Religionsgemeinschaften oder an Pflegepersonal. Letztere Ausnahme lohnt es sich zu kennen: Pflegebedürftige dürfen ihren Betreuern bis zu 20.000 Euro steuerfrei schenken. Allerdings nur, wenn die Pflege nicht oder nur gering vergütet wurde. Zudem muss die Zuwendung angemessen sein. Ganz so einfach ist es also nicht. Das Schöne an den Ausnahmen ist – sie erhöhen letztlich die persönlichen Freibeträge.

          Zehn-Jahres-Frist optimal ausnutzen

          In Deutschland werden von Privatleuten vor allem Immobilien und Bankguthaben steuerpflichtig verschenkt. Für Letztere gibt es keine Sonderregelungen, sofern es sich nicht um Anteile am Familienbetrieb handelt. Also heißt es, vor allem die Zehn-Jahres-Frist optimal ausnutzen. Einen Kniff gibt es aber doch: Wenn Ehepaare getrennte Konten mit stark unterschiedlichem Wert haben, empfiehlt es sich, bei Schenkungen an Kindern zunächst zwischen den Eheleuten auszugleichen. Wird dann Vermögen an Kinder weiterverschenkt, so gilt für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag, und es bleibt das Doppelte steuerfrei.

          „Allerdings sollte zwischen den Schenkungen ein angemessener Zeitraum liegen“, warnt Steuerberaterin Nina Becker. „Es gibt dafür aber keine gesetzliche Frist. Sechs Monate bis zu zwei Jahre sollten allerdings dazwischen liegen, um darlegen zu können, aus welchem Impuls wieder geschenkt wird.“ Anderenfalls könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass es sich bei dieser „Kettenschenkung“ um eine versuchte Steuerumgehung handelt. Deswegen darf in einem Schenkungsvertrag die Weiterschenkung auch niemals vereinbart sein.

          Etwas diffiziler ist das Schenken von Immobilien, handelt es sich dabei doch häufig um den Löwenanteil eines privaten Vermögens, der schnell einen persönlichen Freibetrag übersteigen kann. Bisweilen ist dies auch ein Dreh, ein Geldgeschenk günstiger zu gestalten. Wer Bares mit der Auflage schenkt, eine bestimmte Immobilie zu kaufen, schenkt mittelbar die Immobilie. Dies nutzt den Vorteil, dass ein sogenannter Verschonungsabschlag von 10 Prozent gewährt werden kann, der für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien vorgesehen ist.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.