Musterklage angestrebt : Wenn Rentner doppelt Steuern zahlen
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Jeder fünfte Rentner in Deutschland muss Steuern zahlen. Bild: Picture-Alliance
Manche Rentner zahlen doppelt: Erst Rentenbeiträge aus ihrem Einkommen, später Steuern auf die Rente selbst. Eine Musterklage könnte bald Abhilfe schaffen.
Wer sein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, genießt im Alter seine wohl verdiente Rente. Das Geld fließt nun in die eigene Tasche, ohne dass das Finanzamt wie zuvor beim Lohn einen gehörigen Teil abzwackt. Was sich schön anhört, ist für 4,4 Millionen Deutsche nicht der Fall. Schon jetzt muss jeder fünfte Rentner hierzulande Steuern zahlen - und zwar als sonstige Einkünfte.
Und es könnten noch mehr werden: Denn zum 1. Juli wurde die Rente in Westdeutschland um 3,22 Prozent angehoben, im Osten sind es 3,37 Prozent. Allein durch die aktuelle Erhöhung rutschen rund 54.000 Rentner in die Steuerpflicht, schätzt das Bundesfinanzministerium. Manchen droht inzwischen sogar eine doppelte Besteuerung der Rente. Die hat das Bundesverfassungsgericht zwar ausdrücklich untersagt, doch bislang tut das Finanzministerium nichts dagegen.
Die Doppelbesteuerung entsteht durch die lange Übergangsphase von 2005 bis 2040, in der die neue Besteuerung der Renten eingeführt wird. Im Gegenzug ist ein immer größerer Teil der eingezahlten Beiträge für die Rente steuerlich absetzbar. In dieser Zeit verschiebt sich die Besteuerung schrittweise von der Erwerbsphase in die Rentenzeit. Manche Rentner zahlen nun erstens bei den Rentenbeiträgen, die sie aus ihrem Einkommen bezahlt haben, das versteuert wurde; und zweitens bei der Auszahlung der Rente im Alter. Genau das soll eigentlich vermieden werden.
Doppelbesteuerung durch Musterklagen klären
In den kommenden Jahren werden wohl immer mehr Senioren vom Staat zweimal zur Kasse gebeten. Allerdings muss das jeder in seinem Einzelfall vor Gericht nachweisen, so ist die aktuelle Rechtslage. Dazu muss man alle Steuerbescheide der letzten Jahrzehnte heranziehen, in denen man für die Rente eingezahlt hat. Die Berechnung ist meist kompliziert.
Doch nun gibt es vielleicht bald eine andere Möglichkeit, wie doppelt besteuerte Rentner einfacher zu ihrem Recht kommen: Wie das Verbraucherportal Finanztip berichtet, hat der Bund der Steuerzahler nach passenden Musterklägern gesucht, die die Rechtsfrage der Doppelbesteuerung für sich klären lassen wollen. Wie eine Pressesprecherin des Bundes der Steuerzahler bestätigte, seien auch schon einige Zuschriften eingegangen, die nun abgearbeitet würden.
Aussichtsreiche Kandidaten seien Gewerbetreibende und Freiberufler mit Rentenbeginn 2017, die über mehrere Jahrzehnte Altersvorsorge in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze und/oder weitere freiwillige Einzahlungen geleistet haben. Auch bei Arbeitnehmern, die ab 2018 in Rente gehen, hält der Steuerzahlerbund eine Doppelbesteuerung für rechnerisch möglich.