Steuererklärung : Lohnt sich ein Steuerberater?
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Der klassische Steuerberater: Seine Beschäftigung lohnt sich für die Mehrheit nicht Bild: © Stephanie Carter/ImageZoo/Corb
Ein Steuerberater kann locker 1000 Euro kosten. Nur braucht man ihn heute wirklich? Mit ein bisschen Geduld kann man sich das Geld sparen. Vereine und Computerprogramme sind günstiger - und reichen aus.
Jetzt wird wieder geschwitzt in deutschen Wohnzimmern. Der Stichtag 31. Mai rückt schnell näher: Zeit, die Steuererklärung für 2012 abzugeben. Für die meisten ist das auch nach vielen Berufsjahren immer noch eine große Herausforderung.
Dann überhäufen wieder Berge von Belegen und Formularen den Tisch, gleich neben den Erklärungsblättern der Steuerverwaltung und dem Taschenrechner. Die Kopie der Steuererklärung des Vorjahres dient als Vorlage - und trotzdem vergehen wieder Stunden, bis die neue Erklärung erstellt ist. Begleitet von dem mulmigen Gefühl, irgendeine wichtige Absetzmöglichkeit vergessen zu haben.
Manch einer flucht dann vor sich hin, schimpft auf das komplizierte deutsche Steuersystem und sehnt endlich Entlastung herbei. Die gibt es zuhauf. Steuerberater und Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine und der Computer mit spezieller Steuersoftware stehen bereit. Aber sie gibt es nicht kostenlos. Die Computerprogramme sind da mit Preisen ab 15 Euro noch die günstigsten. Steuerberater verlangen bei mittleren Einkünften hingegen schnell 700 Euro für eine Standarderklärung. Das muss über die Steuererstattung erst einmal wieder hereingeholt werden. Im Januar wurden die Gebühren zudem zum ersten Mal seit 14 Jahren erhöht, um rund fünf Prozent.
Bei Unstimmigkeiten prüft die Steuerberaterkammer
Ob sich ein Steuerberater lohnt, zeigt ein Blick in die Steuerberatergebührenordnung. Sie setzt Minimal- und Maximalgebühren fest. Sie steigen mit der Summe der positiven Einkünfte - also nicht etwa mit der Höhe der nachher erreichten Steuerrückzahlung. Nur die Minimalgebühren sind fällig, wenn der Aufwand klein ist und der Steuerberater auf dem Land aktiv ist. In Großstädten, wo die Kosten der Kanzleien höher sind, haben sich Gebühren in oder knapp unter der Mitte zwischen Minimal- und Maximalsatz eingependelt. Verlangt der Berater mehr als diese sogenannte Mittelgebühr, muss er das besonders gut begründen, haben Gerichte entschieden. Davor scheuen viele zurück.
Der Kunde kann die Kosten senken, wenn er mithilft und damit dem Berater Arbeit abnimmt. Die Belege sollten vollständig sein, denn Nachfragen etwa bei der Bank kosten den Berater Zeit, die er in Rechnung stellt. Die Nachweise sollten nicht einfach wild durcheinander im Karton überreicht werden, sondern schon vorsortiert, zum Beispiel nach Kapitaleinkünften, Ausgaben fürs Kind, doppelter Haushaltsführung oder außergewöhnlichen Belastungen.
Trotzdem: Weniger als die Minimumgebühr darf der Berater nicht verlangen. Wie viel die Steuererklärung am Ende kostet, weiß der Kunde vorher nicht - ein Nachteil. Im besten Fall bekommt er am Anfang eine grobe Spanne genannt. Er kann auch einen Pauschalpreis ausmachen. Der dürfte aber höher ausfallen als eine Abrechnung nach Gebührenordnung, weil der Berater einen Sicherheitspuffer aufschlägt. Bei Unstimmigkeiten über die Rechnung können Mandanten sie von der Steuerberaterkammer prüfen lassen.
Lohnsteuerhilfevereine sind preiswerter
Für reine Beratung, etwa vor einem Umzug ins Ausland und für das Prüfen von Steuerbescheiden, verlangt der Berater eine zeitabhängige Gebühr. Sie beträgt für eine halbe Stunde zwischen 36 und 83 Euro. „Um einen durchschnittlichen Bescheid zu überprüfen, brauche ich ungefähr 15 Minuten“, sagt Sonja Prechtner, Steuerberaterin aus Eltville bei Wiesbaden. Den Steuerberatern gleichgestellt sind die Rechtsanwälte. Sie dürfen auch beraten und verlangen dann die gleichen Gebühren wie die Steuerberater.
Wer den hohen Aufwendungen für den Steuerberater lieber entkommen möchte, kann sich beispielsweise an die sogenannten Lohnsteuerhilfevereine wenden, die deutlich günstiger sind. Das dürfen Arbeitnehmer, Beamte und Auszubildende sowie Rentner und Pensionäre, nicht aber Freiberufler und Gewerbetreibende. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte dürfen dabei 13.000 Euro nicht übersteigen (26.000 Euro bei Ehepaaren). Die Höhe des Arbeitseinkommens ist nicht begrenzt.