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Neues Gesetz : Bausparkassen sollen gestärkt werden

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Eine Entlastung für Bausparkassen bei Alt-Verträgen mit hohen Zinsen ist nicht geplant. Bild: dpa

Die niedrigen Zinsen machen Bausparkassen zu schaffen. Damit sie auch langfristig den Kunden ihre Zusagen aus Bausparverträgen auszahlen können, will ihnen die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz unter die Arme greifen.

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          Die unter der Dauer-Niedrigzinsphase leidenden Bausparkassen sollen gestärkt und so Bausparen auch künftig für Verbraucher attraktiv bleiben. Mit einer Gesetzesreform sollen Bausparkassen ihre Geschäfte künftig flexibler gestalten und ausweiten können, um so ihre Ertragslage zu stärken, das Kundengeschäft auszuweiten und Risiken zu begrenzen.

          Für den einzelnen Bausparer ändert sich nichts. Mit den neuen Regeln solle aber sichergestellt werden, dass sich Verbraucher auch künftig darauf verlassen können, dass die langfristigen Zusagen aus Bausparverträgen eingehalten werden können, hieß es am Dienstag im Bundesfinanzministerium: „Wir beabsichtigen, die Belange der Bausparer zu wahren und wollen die Bausparkassen in die Lage versetzen, auch mit den Herausforderungen der Niedrigzinsphase umgehen zu können.“

          Eine Entlastung für Bausparkassen bei Alt-Verträgen, in denen noch hohe Zinszahlungen zugesichert wurden, ist nicht geplant. Beim Verhältnis zwischen Bausparer und Kasse seien keine gesetzlichen Änderungen vorgesehen, hieß es. „Die bestehende Rechtsgrundlage ist hinreichend.“ Einige Bausparkassen versuchen, Kunden aus lukrativen Alt-Verträgen herauszudrängen.

          Angestrebt wird, das Gesetz in diesem Jahr zu verabschieden. Die neuen Regeln würden dann wohl 2016 in Kraft treten. Aus Sicht des Finanzministeriums muss der Bundesrat nicht zustimmen.

          Bausparkassen buhlen um die Kunden

          Grundsätzlich sollen auch künftig nur Bausparkassen das Bauspargeschäft betreiben dürfen. Neue Geschäftsfelder müssten also „bausparverwandt“ sein, hieß es. Kassen dürften demnach auch künftig Prämiengelder nicht in Aktien anlegen.

          Geplant ist aber, dass Bausparkassen Gelder aus einem Fonds flexibler nutzen, den sie eigentlich jeweils zur Sicherung der Liquidität bei überraschenden Hochzinsrisiken vorhalten müssen. Die Mittel daraus könnten nun auch für „bausparverwandte“ Geschäfte genutzt werden - etwa zur Vergabe sonstiger Baudarlehen außerhalb des Bauspargeschäfts an Kunden. Bausparkassen könnten verstärkt Zwischenfinanzierungen anbieten und sich so besser refinanzieren. Auch sollen sie dafür künftig Hypothekenpfandbriefe ausgeben können. Verlangt werde aber auch eine neue Gebäude-Versicherungspflicht.

          In Deutschland gab es nach Angaben des Finanzministeriums Ende 2013 rund 30 Millionen Bausparverträge mit Bauspareinlagen von etwa 151 Milliarden Euro. Um Kunden buhlen 21 Bausparkassen - neben privaten auch die Landesbausparkassen.

          Bausparkassen sind wegen langfristiger Verträge und Zinsbindungen besonders von den extrem niedrigen Zinsen betroffen. Die Möglichkeiten, darauf zu reagieren, sind aber begrenzt. „Wir haben aber gegenwärtig keine Erkenntnisse vorliegen, dass an irgendeiner Stelle eine Bausparkasse Probleme hat“, hieß es.

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