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Rechtsanspruch : Tausende neue Girokonten für Arme

Abheben, einzahlen, überweisen: Seit 2016 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto. Bild: Serge Attal / VISUM

In Deutschland gilt der Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Banken eröffnen neue „Basiskonten“. Streit gibt es noch um die Höhe der Gebühren. Bei den Regelungen für Flüchtlinge wurde nachgebessert.

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          Ein halbes Jahr ist er jetzt alt, der Rechtsanspruch auf ein Girokonto für alle in Deutschland. Seit dem vorigen Sommer müssen die Banken auch für solche Menschen, die bislang schwierig an ein Girokonten kamen, eine Möglichkeit zum Überweisen und für die Kartenzahlung anbieten, das sogenannte „Basiskonto“. Das kann man zwar nicht überziehen. Einen Dispo gibt es nicht, um das Risiko für die Banken überschaubar zu halten und überschuldete Menschen nicht weiter in die Schuldenfalle zu treiben. Aber ein Konto zu haben, auf das man beispielsweise staatliche Unterstützungsleistungen überwiesen bekommt und mit dem man seine Miete begleichen kann – das wurde als gesetzlicher Anspruch für alle festgeschrieben.

          Christian Siedenbiedel
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Eine erste Bilanz zeigt: Die Einführung des Basiskontos läuft mittlerweile insgesamt ganz gut, wie eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (Bafin) sagte. Es soll schon viele Tausend dieser neuen Konten geben – allein die Frankfurter Sparkasse hat die Eröffnung von 500 vermeldet. „Für eine fundierte Bewertung der Folgen des Gesetzes ist es noch zu früh“, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen. „Die bisherigen Rückmeldungen zeigen jedoch ein insgesamt positives Bild.“

          In mehr als 200 Fällen aus ganz Deutschland wurde bei der Bankenaufsicht ein Antrag gestellt, sie solle die Ablehnung einer Kontoeröffnung durch eine Bank prüfen. In etwas mehr als 70 Fällen davon konnte die Aufsicht erreichten, dass der jeweilige Bankkunde trotz der anfänglichen Ablehnung durch die Bank ein Konto eröffnen konnte. Dabei ging es laut Bafin um drei Personengruppen: Asylsuchende, Bankkunden mit einer schlechten Bonität und Menschen ohne ständigen Wohnsitz.

          Gründe für Ablehnung einer Kontoeröffnung

          Es gibt dabei nur zwei Gründe, warum eine Bank weiterhin eine Kontoeröffnung ablehnen kann: fehlende Legitimationspapiere oder das Vorhandensein eines bestehenden Kontos, wie ein Sprecher der deutschen Kreditwirtschaft sagte. Die Schwierigkeiten mit den Papieren haben oft Flüchtlinge. Der Ablehnungsgrund eines bestehenden anderen Kontos betrifft vor allem Leute, die hoch verschuldet sind, und deren erstes Girokonto beispielsweise gepfändet wurde. Sie haben auch jetzt keinen Rechtsanspruch darauf, beliebig viele weitere Konten eröffnen zu dürfen.

          Sogar die Verbraucherzentralen sind voll des Lobes, was die Umsetzung der neuen Regelung betrifft. Allerdings weisen sie darauf hin, es gebe noch „Baustellen“, an denen man arbeiten müsse. „Wir sind sehr positiv überrascht“, sagte Christina Buchmüller, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Es gebe wenig Beschwerden, was das Antragsverfahren betreffe. An zwei Punkten müsse man noch arbeiten: Das eine seien die Entgelte, also die Kontoführungsgebühren für die Basiskonten. Das andere seien die Papiere, mit denen sich die Flüchtlingen ausweisen müssen.

          Was die Kontoführungsgebühren betrifft, haben die Verbraucherzentralen fünf Banken und eine Sparkasse wegen der Gebühren-Gestaltung abgemahnt. Grundsätzlich wäre es ja denkbar, dass Banken, die keine armen Kunden wollen, den Rechtsanspruch auf ein Girokonto einfach dadurch aushebeln, dass sie das Konto zu teurer machen. Der Gesetzgeber hat nun allerdings festgelegt, dass die Basiskonten nicht teurer sein dürfen als vergleichbare Konten. Wobei inzwischen schon die normalen Girokontomodelle so kompliziert sind, dass nicht ganz leicht zu sagen ist, was „vergleichbar“ bedeutet. Die Verbraucherzentralen haben alle Girokonten, für die man einen monatlichen Mindesteingang haben muss, aus dem Vergleich herausgenommen. Auch reine Onlinekonten werden nicht als Maßstab genommen, weil die auch günstiger sind. Für die anderen Konten wurde die Grundgebühr plus fünf Überweisungen verglichen – und das kostet fürs Basiskonto bei manchen Banken 15 bis 20 Euro im Monat. Zu viel, meinen die Verbraucherschützer.

          Erhebliche Schwierigkeiten für Flüchtlinge

          Eine Sparkasse im Weserbergland bietet eigens ein Online-Konto als Basiskonto an. Nun könnte man meinen, dass beispielsweise für Obdachlose ein Onlinekonto schwierig zu führen ist, weil sie nicht einfach am heimischen Computer die Pins und Tan eingeben können. Allerdings gibt es gerade unter den Flüchtlingen viele, die sehr online-affin sind, und zum Teil sogar ihre ganze Flucht übers Smartphone organisiert haben. Für die könnte so etwas durchaus interessant sein.

          Was die Flüchtlinge betrifft, gab es anfangs erhebliche Schwierigkeiten. Eine war, dass eine Voraussetzung für die Eröffnung eines Kontos in Deutschland ist, dass man sich mit einem Personalausweis oder einem gültigen Reisepass ausweisen können muss. Das sehen die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zwingend vor. Nun hatten viele Flüchtlinge genau das nicht. Und es gab am Anfang erhebliche Rechtsunsicherheit, welche Papiere die Banken als Ersatz für die Ausweisdokumente akzeptieren müssen. Das Finanzministerium und die Aufsicht haben das t mit einem Rundschreiben zu lösen versucht, das später durch eine Rechtsverordnung abgelöst wurde, die den etwas sperrigen Namen „Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung“ trägt. „Die Rechtsgrundlage ist jetzt klar“, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Allerdings sei es noch immer nicht so, dass Flüchtlinge überall unproblematisch an die nötigen Papiere kämen.

          Die Banken scheinen sich in ihr Schicksal gefügt zu haben. Sie hätten es besser gefunden, man wäre bei der alten Selbstverpflichtung der Branche für ein „Konto für jedermann“ geblieben, statt einen gesetzlichen Zwang einzuführen, sagte ein Sprecher der deutschen Kreditwirtschaft. Schließlich habe Deutschland mit einer Abdeckung von mehr als 99 Prozent der Bevölkerung mit Girokonten nach Erhebungen der Europäischen Unio neinen ähnlichen Stand gehabt wie Frankreich, wo es schon vorher einen Kontrahierungszwang gab. „Aber die Banken setzen die gesetzlichen Vorgaben jetzt selbstverständlich um“, sagte der Bankensprecher.

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