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Konto für jedermann : Bafin setzt in mehr als 100 Fällen Basiskonto-Eröffnung durch

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Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Bild: dpa

Jeder hat ein Recht auf ein Bankkonto. Richten die Geldinstitute ein solches Konto nicht freiwillig ein, hilft die Finanzaufsicht Bafin nach. Das hat sie bisher in rund 110 Fällen getan.

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          In mehr als 100 Fällen hat die Finanzaufsicht Bafin bisher beim Konto für Jedermann zugunsten von Verbrauchern eingegriffen. „Hat der Verbraucher tatsächlich das Recht auf die Einrichtung eines Basiskontos, können wir seinen individuellen Anspruch durchsetzen“, sagte Bafin-Exekutivdirektorin Béatrice Freiwald am Dienstag in Frankfurt. Bislang habe die Bafin dies in rund 110 Fällen durchgesetzt. „Nur 17 Mal mussten wir dies förmlich anordnen, in anderen Fällen haben die Institute nach unserer Anhörung reagiert.“

          Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einrichten. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. Die Gebühren sollen „angemessen“ sein und können auch einen Gewinn der Institute beinhalten.

          „Abwehrpreise dürfen die Kreditinstitute nicht verlangen“, betonte Freiwald. Berücksichtigt werden müsse auch das Nutzerverhalten. „Wer sein Konto wenig nutzt oder auf bestimmte Leistungen verzichtet, zahlt weniger.“ Bisher habe die Bafin zehn Geldhäuser zu ihren Entgeltmodellen angehört. Die meisten hätten diese danach angepasst.

          Verbraucherschützer waren zuletzt gegen drei Kreditinstitute wegen der Gebühren vor Gericht gezogen. Die Entgelte für Jedermann-Konten, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen hoch.

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