So geht es nach den Tan-Listen weiter
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Fast jeder hat schon einmal mit einer Transaktionsnummer, kurz: Tan, hantiert. Ab Mitte September gibt es neue Regelungen bezüglich der Tan, die sich beim Verbraucher auf unterschiedliche Art und Weise bemerkbar machen werden.
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 wird für jeden Bankkunden einiges ändern, sichtbar wird das für viele im Online-Banking werden. Denn dort müssen sich zahlreiche Kunden für ein neues Verfahren entscheiden, mit dem sie ihre Transaktionen im Online-Banking bestätigen. Dies geschieht mit Hilfe einer Transaktionsnummer (Tan). Doch Tan ist nicht gleich Tan. Es gibt sie in vielen Formen. Man kann sie sich zum Beispiel auf sein Handy schicken lassen, mit einem Extragenerator erzeugen lassen oder sie einfach von einer Papierliste ablesen. Letztere Methode, mit der das Online-Banking ursprünglich einmal begann, steht jedoch vor dem Aus. Spätestens am 14. September 2019 ist Schluss mit den Papier-Tan-Listen.
Denn durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie muss jede Transaktion mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung bestätigt werden. Ein Faktor ist dabei das Login mit Benutzername und Passwort in das Online-Banking, der andere die Authentifizierung über die Tan, die allerdings nach der Richtlinie dynamisch generiert werden muss. Zusätzlich muss eine Tan nun auch oft beim Login eingegeben werden – mindestens alle 90 Tage. Auch dort sind Abweichungen möglich, weil jede Bank die Richtlinie anders interpretiert.
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