Sicherheit im Internet : Maas will Klagen gegen Datenschutzverstöße vereinfachen
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Gegen große Internetfirmen könne sich der Einzelne nur schwer wehren, sagte Verbraucherschutzminister Maas. Bild: Denzel, Jesco
Verbraucherschutzminister Heiko Maas will es Verbraucherverbänden ermöglichen, gegen unzulässige Nutzungen von Personendaten zu klagen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit geben, leichter gegen Datenmissbrauch etwa durch Internetkonzerne vorzugehen. Die erweiterten Rechte sollen mit einer Änderung des sogenannten Unterlassungsklagengesetzes festgeschrieben werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervorgeht, der am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorlag.
Demnach haben Verbraucherverbände bisher nicht die Möglichkeit, gegen die unzulässige Nutzung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen vorzugehen - das soll die Initiative ändern. Maas sagte, der Einzelne könne sich „gegen große Internetfirmen nur schwer wehren“. Deshalb bekämen nun die Verbände das Recht, gegen „Verletzungen des Datenschutzrechts“ zu klagen.
„Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt“, mahnte der Minister. In dem Gesetzentwurf wird explizit auf Datenschutzprobleme im Internet eingegangen. Viele „insbesondere im Internet“ kostenlos angebotene Leistungen - beispielsweise „die Nutzung von sozialen Netzwerken, Internetsuchmaschinen, Apps für mobile Endgeräte oder Kundenkarten“ - ließen sich die Anbieter „durch die Daten der Verbraucher bezahlen, die sie dann für andere Geschäftszwecke verwenden“.
Der Fortschritt in der Informationstechnik erlaube es, „immer mehr personenbezogene Daten immer schneller zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, insbesondere auch für Profilbildungen zu nutzen“, heißt es in dem Papier. Verstöße gegen Datenschutzgesetze könnten deshalb „zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei den betroffenen Verbrauchern führen“.