So fährt man Gewinne mit Bitcoin steuerfrei ein
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Nicht nur die Steuern mit Bitcoin sind noch etwas verworren. Bild: EPA
Anders als Aktien können Bitcoin nach einem Jahr in vielen Fällen steuerfrei verkauft werden. Doch wie bewerten steuerpflichtige Anleger und Erben die im Preis stark schwankende Kryptowährung?
In der kommenden Woche jährt sich der Corona-Crash. Mitte März 2020 sackte der Preis für Bitcoin auf kaum mehr als 3000 Dollar ab, die Aktienkurse sausten auf mehrjährige Tiefstände, ein Terminkontrakt auf Öl kostete sogar für kurze Zeit einen negativen Preis. Die ersten Verkäufe lösten vermutlich Anleger aus, die Angst ergriffen hatte vor der damals neuen Corona-Pandemie: Grenzschließungen, gestörte Lieferketten der Unternehmen und ein Rückgang des Welthandels ließen die zuvor gehegten Erwartungen an die Unternehmensgewinne zur Makulatur werden. In einer nächsten Verkaufswelle mussten dann auch Anleger verkaufen, die ihre Vermögensgegenstände – ob Aktien, Rohstoffe oder Bitcoin – auf Kredit finanziert hatten und deren Gläubiger die Vermögensgegenstände als Sicherheiten forderten. Wer allerdings damals mutig zugriff, kann sich über ein gutes Geschäft freuen. Seit dem März-Tief hat der Dax um 70 Prozent, der Bitcoin um 900 Prozent zugelegt.
Manche Anleger werden sich nun fragen, ob es vielleicht an der Zeit ist, die Gewinne einzufahren und Aktien und Bitcoin zu verkaufen. Schließlich lautet ein Börsenbonmot, an Gewinnmitnahmen sei noch niemand gestorben. Aber Vorsicht: Der Fiskus hält in manchen Fällen die Hand auf und greift einen Teil des realisierten Gewinns ab. Das können Anleger vermeiden. Ob das immer sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber man sollte zumindest die steuerlichen Regeln für Bitcoin und Aktien vom eigenen Gewinn bis hin zur Erbschaft kennen.
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