Kronen, Plomben, Wurzelbehandlung : Wenn der Zahnarztbesuch zum finanziellen Fiasko wird
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Plaque, Karies, Paradentose: der Zahnarzt findet immer etwas. Bild: dpa
Zahnärzte schröpfen die Kassenpatienten. Das Vorgehen ist meistens nicht illegal. Aber es ist trotzdem höchst unfair.
Die Schwelle lag bei 10.000 Euro. Mehr wollte die 38-Jährige dem Zahnarzt für vier Implantate nicht zahlen. „Das wird Sie alles zusammen etwa 5000 Euro kosten“, sagte der Arzt und erstellte einen Kostenvoranschlag. Sie war zufrieden und startete mit der Behandlung. Doch schnell wurde klar: Der Eingriff wird zum finanziellen Fiasko.
Die erste Rechnung belief sich schon auf 7500 Euro. Denn der Zahnarzt hatte in seiner Kostenprognose nur die Implantate selbst kalkuliert. Er unterschlug, dass provisorische Kronen während der Einheilung der Implantate nötig sind. Kostenpunkt 2500 Euro. Viele Monate später wurde es noch schlimmer: Denn dann mussten die echten Kronen auf die Implante gesetzt werden - für noch einmal 10.000 Euro, von denen am Anfang nicht die Rede war. Gesamtpreis also 17.000 Euro. Hier zog die junge Frau die Reißleine. Sie stoppte die Behandlung und liegt nun im Streit mit dem Arzt. Und läuft immer noch mit den provisorischen Kronen herum.
Solche Fälle kommen immer mal wieder vor. Das Vorgehen ist nicht illegal, denn der Arzt hat in allen Rechnungen die Behandlungsschritte dokumentiert. Aber es ist trotzdem höchst unfair. „Solche Zahnärzte betreiben Kundenfang und agieren am Rande der Legalität. Wir untersuchen, ob er gegen die wirtschaftliche Aufklärungspflicht verstoßen hat“, schimpft Gregor Bornes, Zahnexperte der Unabhängigen Patientenberatung. Sie wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, wird von den Krankenkassen bezahlt und muss per Gesetz neutral und kostenfrei beraten.
Von Fachbegriffen durchsetzte Rechnungen
Die Chance der Frau, gegen den Arzt erfolgreich vorgehen zu können, sind gering. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, dass 5000 Euro die Gesamtsumme der Behandlung sein soll. Dass solche Dreistigkeiten die Kassenpatienten überhaupt treffen können, liegt daran, dass die Krankenkassen im Zahnbereich viele Leistungen nicht voll bezahlen, sondern zu einem großen Teil der Patient. Die muss er dann direkt mit dem Zahnarzt abrechnen. Für Brücken wird zum Beispiel nur ein Festzuschuss gewährt, der zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten deckt. Für Implantate wird nichts zusätzlich bezahlt, obwohl sie teurer sind. Hochwertige Füllungen etwa mit Gold oder Kunststoff werden von der Kasse auch nicht voll erstattet.
Wie oft Zahnärzte bei der Abrechnung tricksen, weiß niemand. 91 Prozent der Patienten sind zufrieden mit ihren Zahnärzten, hat eine Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie ermittelt. Und obwohl die große Mehrzahl der Zahnärzte offenbar korrekt abrechnet, gibt es Beschwerden über hohe Zahnarztrechnungen zuhauf. Das liegt zum einen an den schwerverständlichen, von Fachbegriffen durchsetzten Rechnungen, die die Patienten missverstehen. Aber zum anderen auch an den Ärzten: „Uns erreichen immer wieder Fälle, bei denen wirklich dreist abgerechnet und versucht wurde, den Patienten über den Tisch zu ziehen“, sagt Gregor Bornes.
Um einen größeren Überblick über das Ausmaß der Tricksereien zu bekommen, fordern nun die Krankenkassen, auch den Teil der Zahnarztrechnung überprüfen zu dürfen, den der Versicherte privat mit dem Arzt abrechnen muss. Der hat allerdings auch jetzt schon bei vielen Kassen die Möglichkeit, seine Rechnung prüfen zu lassen. Die Zahnärzte schimpfen, dass die Kassen mit der Forderung nur davon ablenken wollen, dass sie seit Jahren immer weniger für die Zahnbehandlung zahlen.