Geld vom Chef : Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Rente
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Ob das Geld so sicher ist? Bild: picture alliance / ZB
Viele Leute bekommen Rente vom Arbeitgeber. Wer nicht zu den Glücklichen gehört, kann sein eigenes Gehalt einsetzen und bekommt Steuervorteile vom Staat.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird als zweite Säule im System der Altersvorsorge bezeichnet. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer per einkommensabhängigen Beitrag einzahlen. Eine dritte Säule ist die private Vorsorge durch rein private Verträge oder die staatlich geförderten Riester-Renten. Der politisch gewollte Ausbau dieser dritten Säule dient dazu, den geringer werdenden Anteil an den früheren Bezügen der Arbeitnehmer zu kompensieren, der von der gesetzlichen Rente bereitgestellt wird. Die zweite Säule - die bAV - hat hingegen den Zweck, den Lebensstandard abzusichern, der vor dem Renteneintritt erreicht wurde. Sie umfasst freiwillige oder tarifliche Leistungen der Arbeitgeber, aber auch steuerrechtlich begünstigte Einzahlungen der Arbeitnehmer durch Lohnverzicht (Entgeltumwandlung).
Wenn man sich für einen Beruf entscheidet, wird man damit schnell auch Teil einer Versorgungsinfrastruktur. Tätigkeiten, die traditionell von Selbständigen ausgeübt werden, haben beispielsweise eigene Versorgungswerke. So gibt es in Deutschland 89 Einrichtungen, die sich um die Altersversorgung für Heilberufe (Tier-, Zahn- und Humanmediziner, Apotheker), Architekten, rechts- und steuerberatende Berufe, Psychotherapeuten und Ingenieure kümmern. Wer approbiert oder zugelassen wird, ist automatisch Pflichtmitglied im Versorgungswerk.
Allerdings handelt es sich hier nicht um Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Vielmehr übernehmen sie die Lebensstandardsicherung für die Berufsgruppen, die von der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung befreit sind. Der Unterschied zum gesetzlichen System: Die Versorgungswerke arbeiten mit Elementen der Umlagefinanzierung und der Kapitaldeckung, was die Geldanlage flexibilisiert und zu höheren Auszahlungen führen kann. Jeweils etwa die Hälfte der Mitglieder in diesen Einrichtungen sind Angestellte und Selbständige. Einige bieten gegen höhere freiwillige Beiträge eine Zusatzversorgung an.
Unterschiedliche Versorgung in Branchen
Andere Berufsgruppen sind ganz normal in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert. Sind sie zusätzlich an ein Versorgungswerk angeschlossen, so ist dies eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Angestellte der Kirchen sind automatisch an kirchliche Zusatzkassen angeschlossen. Um sie in der Versorgung mit Beamten gleichzustellen, werden Kommunal- und Landesangestellte automatisch Begünstigte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Viele, vor allem große Arbeitgeber bieten im Werben um Mitarbeiter eine betrieblich finanzierte Pension. Diese freiwilligen Leistungen gehen oft über tarifvertragliche Vereinbarungen hinaus. Zuschüsse zu einer etwaigen Entgeltumwandlung sind dagegen häufig Ergebnis der Verhandlungen von Tarifparteien: Arbeitgeber gewähren sie, wenn ihre Mitarbeiter freiwillig einen Teil ihres Entgelts umwandeln.