Faustregel „O bis O“ : Warum sich jetzt der Winterreifenkauf lohnt
- -Aktualisiert am
in den Autowerkstätten geht es schon bald mit dem Reifen- und Räderwechsel wieder rund. Bild: ZB
Autofahrer sollten sich langsam wieder an die Faustregel „O bis O“ erinnern. Der Oktober naht. Wer jetzt noch Winterreifen braucht, sollte schnell sie kaufen. Nicht nur weil die Preise steigen.
Der Sommer ist vorbei, die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken. Es wird langsam Zeit, sich als Autofahrer und Besitzer eines Pkws an die Faustregel „O bis O“ zu erinnern: Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen aufgezogen sein.
Wer welche hat, die noch in einem guten Zustand sind, sollte nun schnell und vorausschauend einen Termin beim Reifen- oder Autohändler machen. Wer wiederum neue benötigt, sollte noch schneller reagieren und neue Winterreifen vor Oktober frühzeitig kaufen.
Ein Blick auf die Preisentwicklung im vergangenen Jahr zeigt nämlich, so das Vergleichsportal Check24, dass ab Ende September steigen. Bis Mitte November ist der durchschnittliche Preis der 100 beim Vergleichportal meistverkauften Pneus im vergangenenen Jahr um neun Prozent gestiegen. Aktuell liegt der Durchschnittspreis dieser Reifen leicht über dem Vorjahresniveau.
„Situative Winterreifenpflicht“
Durch den Vergleich verschiedener Angebote kann jeder Kunde Geld sparen. Da ist es keine Seltenheit, dass beispielsweise ein Winterreifen von Continental zum Betrachtungszeitpunkt beim teuersten Anbieter fast 120 Euro, beim günstigsten aber unter 60 Euro kostet. Eine Ersparnis von mehr als 50 Prozent, die sich beim Kauf eines Komplettsatzes im Geldbeutel erst recht deutlich bemerkbar macht.
Wer meint, es sei gleichgültig, ob er nun noch länger mit seinen Sommerreifen durch das Land fährt, muss bei einem Unfall aber mit Problemen mit seiner Versicherung rechnen. Denn seit dem Jahr 2010 gilt laut § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland.
Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte das Fahrzeug nur gefahren werden darf, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Seit dieser Wintersaison 2017/18 gelten nur noch solche Reifen wintertauglich, die das „Alpine-Symbol" (den gezackten Berg mit einer Schneeflocke) tragen.
Nach einer Übergangsregelung darf jedoch jeder Autofahrer die sogenannten M+S-Reifen ohne das Schneeflocken-Symbol noch bis zum 30.September 2024 fahren, wenn diese vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.