Bundesgerichtshof : Wucher-Urteil gegen Pfando bestätigt
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Gutes Geschäft? Zweifel sind angebracht Bild: dpa
Das Pfandleih-Unternehmen Pfando muss in mindestens einem Fall Schadenersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Urteil eines Oberlandesgerichts,
„Vertrauen auch Sie auf Pfando“, forderte Ex-Fußballprofi Lothar Matthäus in Werbespots die Fernsehzuschauer auf. Ob das immer so eine gute Idee war, daran lässt nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs zweifeln.
Das bundesweit tätige Pfandleih-Unternehmen Pfando wirbt mit dem Slogan „Sofort Bargeld bekommen und mobil bleiben“ oder „Bargeld sofort & Auto weiterfahren“, dafür das eigene Kraftfahrzeug zu beleihen. Nun hat das höchste deutsche Zivilgericht in mindestens einem Fall geurteilt, dass Pfando einen Kunden mit seinem Geschäftsmodell „cash & drive“ übervorteilt und Schadenersatz zahlen müsse. Damit bestätigte der BGH am Mittwoch ein Urteil eines Oberlandesgerichts, das darin ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“ gesehen hatte. In drei anderen Fällen muss das zuständige Oberlandesgericht dies nun prüfen. Ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung liege dagegen nicht vor. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)
In allen vier Fällen hatten Menschen in Geldnot ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft, und zwar immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Fahrzeug für sechs Monate zurück. Eine Auslösung für den Fall, dass der Kunde wieder zu Geld kommen sollte, war - anders als im klassischen Pfandleihgeschäft - nicht vorgesehen. Stattdessen sollte das Auto stets öffentlich versteigert werden und der ursprüngliche Eigentümer sich an der Auktion beteiligen dürfen. Ein möglicher Mehrerlös sollte aber nur dritten Käufern zufließen.
In dem nun rechtskräftig entschiedenen Fall hatte ein Kunde seinen BMW im Wert von knapp 14.000 Euro für 5000 Euro verkauft und anschließend für insgesamt rund 4500 Euro zurück gemietet. Angesichts dieses „besonders groben Missverhältnisses“ werde „eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet“, urteilte der BGH.