BGH-Urteil : Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich
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Paypal-Kunden können den Käuferschutz etwa in Anspruch nehmen, wenn Waren nicht ankommen. Bild: dpa
Verkäufer können Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, urteilt der Bundesgerichtshof. Der Käufer bleibe gleichwohl meist im Vorteil.
Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.
Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t).
Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl „erheblich“ im Vorteil: „Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen“, betonte die Vorsitzende BGH-Richterin. Bei seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. „Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen.“