Gutscheine nicht EU-kompatibel : Reiseveranstalter müssen Geld zurückzahlen
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Als Reisen noch Spaß machte: Ein Strandfoto aus Thailand, aufgenommen am 22.2.2020 Bild: dpa
Die Bundesregierung will Verbraucher mit Gutscheinen für abgesagte Reisen entschädigen. Das aber verstößt gegen EU-Recht, die Pflicht zur Rückerstattung des Geldes bleibt.
Seit dem Ausbruch der Corona-Krise in Europa ist eine Veranstaltung nach der anderen abgesagt, ein Flug nach dem anderen storniert und eine Reise nach der anderen in eine ungewisse Zukunft verschoben worden. Die Veranstalter stellt das vor ein Problem: Wenn alle Betroffenen ihr Geld zurück haben wollen, stehen viele von ihnen vor dem finanziellen Ruin. Die Bundesregierung will ihnen deshalb beispringen. Nach einem Beschluss des „Corona-Kabinetts“ sollen Verbraucher für abgesagte Reisen und Kultur- oder auch Sportveranstaltungen nur noch Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Erst wenn ein Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst hat, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Nur für Härtefalle, sprich finanzschwache Kunden, denen Gutscheine nicht zuzumuten sind, soll es Ausnahmen geben.
Ganz so einfach, wie sich die Bundesregierung das vorstellt, kann sie das Prinzip „Gutscheine statt Rückerstattung“ aber nicht durchsetzen – zumindest wenn es um Reisen geht. Darauf hat am Freitag die Europäische Kommission hingewiesen. Eine Gutscheinpflicht wäre ein Verstoß gegen das geltende EU-Rechte, sagte ein Sprecher zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung. So schreibt die Pauschalreise-Richtlinie vor, dass das für abgesagte Reisen gezahlte Geld spätestens nach 14 Tagen, bei Flügen sogar innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet sein muss. Das könne die Bundesregierung nicht einfach einseitig aufheben, heißt es in Brüssel. EU-Kommissar Didier Reynders sagte am Freitag in einem Fernsehinterview: „Wir haben die Fluglinien und Reiseveranstalter an ihre Pflicht erinnert, die Verbraucher zu entschädigen.“
Auch Verbraucherschützer protestieren gegen Gutscheinlösungen. Die Verbraucher brauchten das Geld oft ebenso nötig wie die betroffenen Fluglinien oder anderen Unternehmen, sagt Ursula Pachl vom europäischen Verbraucherschutzverband Beuc. Zudem liefen die Verbraucher Gefahr, zweimal zu bezahlen, erst bekämen sie keine Rückerstattung, dann müssten sie mit ihren Steuern angeschlagene Unternehmen über staatliche Hilfsprogramme finanzieren.
Staatlich abgesicherte Gutscheine?
EU-Kommissar Reynders setzt auf einen Kompromiss. Er rät den Verbrauchern, trotz geltenden EU-Rechts Gutscheine zu akzeptieren. Sie müssten sich klar darüber sein, dass das Recht auf Rückerstattung nicht mehr viel wert sei, wenn das betroffene Unternehmen insolvent sei. Die Kommission arbeite aber momentan an verschiedenen Ansätzen, um das Problem für beide Seiten auf befriedigende Weise zu lösen, sagte der Kommissionssprechern. Bis es konkrete Vorschläge gebe, würden aber wahrscheinlich noch einige Woche vergehen. Reynders erwähnte die Option, abgesicherte Gutscheine einzuführen. Die Staaten müssten dann Fonds auflegen um sicherzustellen, dass Reisegutscheine ausgezahlt werden könnten, wenn das ausgebende Unternehmen insolvent ist.