Von wegen keine Miete zahlen!
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Wer mit seinem Vermieter redet, hat immerhin eine Chance, dass der die Miete von sich aus reduziert. Bild: dpa
Viele Menschen in Deutschland glauben, sie müssten wegen des jüngst beschlossenen Corona-Hilfen-Gesetzes ihre Miete nicht zahlen. Das ist ein Fehler – und kann sehr teuer werden!
Viele Menschen unterliegen derzeit dem Irrtum, sie brauchten wegen des kürzlich beschlossenen Corona-Hilfen-Gesetzes ihre Miete nicht zahlen. Das ist ein Fehler, die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen! Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) noch einmal ausdrücklich hin: „Der Gesetzgeber hat lediglich das Kündigungsrecht der Vermieter eingeschränkt. Die Wohnungsmieter erhalten durch die gesetzliche Neuregelung aber kein gesondertes Minderungs-, Stundungs- oder Leistungsverweigerungsrecht.“

Verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und Finanzen Online.

Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.
Tatsächlich haben Bundestag und Bundesrat das Kündigungsrecht von Vermietern für drei Monate eingeschränkt. Überweist ein Mieter vom 1. April bis zum 30. Juni wegen der Virus-Krise kein oder weniger Geld als vertraglich festgelegt, darf ihm nicht gekündigt werden. Doch was zunächst wie eine Einladung klingt, die Miete vorerst einfach nicht weiter zu zahlen, hat seine Tücken.
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