Einbruchsicherung : Wer für den Einsatz bei Fehlalarm zahlt
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Wer zahlt den Polizeieinsatz? Bild: dpa
Wenn Alarmanlagen im falschen Moment die Polizei rufen, kann das für Hausbesitzer Kosten nach sich ziehen. In Nordrhein-Westfalen ändern sich nun die Regeln für solche Fälle.
Wenn die Hausalarmanlage losgeht und die Polizei ausrückt, um einen vermeintlichen Einbrecher zu jagen, kann das teuer werden. Ärgerlich ist das vor allem dann, wenn dem Alarm ein technischer Fehler zugrunde liegt und es objektiv gar keinen Grund für den Polizeieinsatz gibt. Private Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen werden in dieser Sache nun entlastet. Sie müssen bei Fehlalarmen nicht mehr für den Polizeieinsatz zahlen. Diesen Beschluss der Landesregierung teilte das NRW-Innenministerium am Samstag mit.
Demnach wurden Hausbesitzer bisher mit 110 Euro zur Kasse gebeten. Löste eine Alarmanlage ohne Grund aus, folgte ein Polizeieinsatz und dann der Gebührenbescheid. „Moderne Sicherheitstechnik ist ein wichtiges Mittel gegen Einbruchskriminalität“, stellte Innenminister Ralf Jäger in einer Mitteilung fest. Es wäre kontraproduktiv, Hausbesitzer für Fehlalarme weiter zur Kasse zu bitten.
Grundsätzlich ist ein Fehl- oder Falschalarm eine Verständigung der Polizei oder Feuerwehr, nach der es zu einem Einsatz kommt, jedoch in Wirklichkeit keine Gefahr zugrunde liegt. In der Juristerei waren Falschalarme schon oft Thema, sei es mit Blick auf das fälschliche Wählen der Nummer 112 oder auf automatische Anlagen wie Rauchmelder oder eben Alarmanlagen, die ohne Grund auslösten.
Ein Falsch- oder Fehlalarm liegt vor, wenn Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte zu einem unnötigen Einsatz veranlasst werden. Und das kostet in der Regel Geld. Paragraph 145 Strafgesetzbuch besagt, dass Personen, die einen Falschalarm auslösen, schadenersatzpflichtig sind. Wenn sie aber nicht vorsätzlich gehandelt haben oder aber technisches Versagen vorliegt, obgleich etwa die Alarmanlage gewartet war, übernimmt die Allgemeinheit die Kosten.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen stellte allerdings bislang regelmäßig die 110 Euro je Einsatz bei Fehlalarmen von Einbruchs-Alarmanlagen in Rechnung. Dies ist durch den aktuellen Beschluss nun überholt.