Klagen wegen zu hoher Gebühren : Verbraucherschützer gegen Sparkassen
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Verbraucherschützer ziehen gegen zwei der größten Sparkassen in Deutschland vor Gericht. Bild: dpa
Zwei der größten deutschen Sparkassen weigern sich, erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Ob dies rechtens ist soll durch Musterfeststellungsklagen entschieden werden.
Wegen der Erhöhung von Kontogebühren ziehen Verbraucherschützer gegen zwei der größten Sparkassen in Deutschland vor Gericht. Nachdem die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Köln-Bonn ihre schon teils vor Jahren einseitig angepassten Bankentgelte nicht zurücknahmen und nicht auf Forderungen von Kunden reagierten, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Musterfeststellungsklagen am Kammergericht Berlin und am Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Beide Institute weigern sich, die nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzuzahlen. „Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands, am Donnerstag in Berlin. Das solle jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden. Sobald beide Gerichte die Klagen auf ihre Formalia hin überprüft haben, wird ein Klageregister am Bundesamt für Justiz eröffnet. Betroffene Sparkassenkunden können sich dort eintragen, die Kosten für die Musterverfahren übernimmt der Verbraucherverband.