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BGH zur Deutschen Bank : Postbank-Aktionäre können weiter auf Nachzahlung der Deutschen Bank hoffen

Postbank-Filiale Bild: EPA

Hat die Deutsche Bank den Aktionären bei der der Übernahme der Postbank zu wenig Geld gezahlt? Der Bundesgerichtshof wagt in dieser Frage auch zwölf Jahre danach noch kein Urteil. Für die Bank bleibt sie nun weiterhin eine teure Unsicherheit.

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          Der lange Rechtsstreit um die Postbank-Übernahme bleibt für die Deutsche Bank auch weiterhin eine potentiell teure Unsicherheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht noch immer offene Fragen, die jetzt das Kölner Oberlandesgericht (OLG) in einem dritten Anlauf klären muss. Dessen Erwägungen hätten der Prüfung nicht in allen Punkten standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in Karlsruhe. (Az. II ZR 9/21 u.a.)

          Tim Kanning
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Damit bietet sich ein neuer Hoffnungsschimmer für die Anleger, die zuletzt am OLG unterlegen waren. Sie werfen der Deutschen Bank vor, ihnen bei der Komplettübernahme der Postbank zu wenig Geld für ihre Aktien gezahlt zu haben. Im Oktober 2010 wurde ein freiwilliges Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie gemacht. Nach Auffassung der Kläger hatte die Deutsche Bank aber vorher faktisch schon das Sagen in der Postbank. Sie hätte daher schon zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtangebot unterbreiten müssen – zu dem damals deutlich höheren Aktienkurs.

          Es geht um fast 700 Millionen Euro

          Die Deutsche Bank äußerte sich verhalten nach der Entscheidung aus Karlsruhe. „Der BGH hat heute, wie in der Verhandlung vom 20. September angedeutet, die Verfahren zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückverwiesen“, sagte ein Sprecher der Bank. „Es bleibt bei unserer Rechtsauffassung, dass die Klagen unbegründet sind – was der BGH auch bereits im September in wesentlichen Punkten bestätigt hatte.“ Diese Auffassung werde die Bank vor dem Oberlandesgericht Köln weiter vertreten.

          Die jetzige Entscheidung des BGH bezieht sich auf zwei Musterverfahren. Laut dem Geschäftsbericht der Deutschen Bank ist zudem noch eine „wesentliche Anzahl an weiteren Klagen“ beim Kölner Landgericht anhängig. Insgesamt geht es demnach um Nachforderungen in Höhe von fast 700 Millionen Euro.

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