Eine grünere Geldpolitik : Wie kann die EZB das Klima schützen?
- -Aktualisiert am
Eine Blumenwiese für Insekten und andere Tiere auf dem Gelände der EZB in Frankfurt Bild: Frank Röth
Die EZB soll sich am Klimaschutz beteiligen, fordert Direktoriumsmitglied Elderson. Im Gastbeitrag schildert er, wie der Klimawandel die Arbeit der Notenbank beeinflusst. Ein Gastbeitrag.
Der Klimawandel erfordert dringendes Handeln, und das Zeitfenster dafür schließt sich schnell. Die EZB muss bestrebt sein, ihren Teil beizutragen. Einige dürften diesem Engagement mit Skepsis begegnen: Warum sollte sich die EZB um den Klimawandel kümmern? Wie lässt sich das mit ihrem Mandat vereinbaren? Das sind wichtige Fragen, die wir ernst nehmen müssen: Die Europäische Union stützt sich auf Rechtsstaatlichkeit, und die EZB kann nur innerhalb der in den Gründungsverträgen festgeschriebenen Grenzen agieren.
Als das Mandat der EZB formuliert wurde, war die Bekämpfung des Klimawandels noch kein dringendes Thema. Aber seine Verfasser waren so weise, uns Regeln und Grundsätze dafür an die Hand zu geben, was wir tun müssen und was wir tun können. Und sie haben uns die Grenzen unserer Zuständigkeit vorgegeben, wenn es darum geht, die Herausforderungen der Zukunft und damit auch den Klimawandel zu bewältigen. Wer die Verträge sorgfältig liest, erkennt, dass sie einen maßgeblichen politischen Spielraum abstecken, innerhalb dessen wir nun unsere Entscheidungen treffen müssen.
Erstens ist das vorrangige Ziel der EZB, Preisstabilität zu gewährleisten. Der Klimawandel kann sich unmittelbar auf die Inflation auswirken. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn häufiger auftretende Überschwemmungen oder Dürren Ernten vernichten und die Lebensmittelpreise steigen lassen. Auch kann sich Klimapolitik auf die Verbraucherpreise etwa für Strom und Benzin auswirken, sowohl direkt als auch indirekt, beispielsweise durch höhere Produktionskosten. Diese Aspekte stehen ganz klar im Mittelpunkt unseres Mandats.
Im Rahmen unseres Mandats
Darüber hinaus könnten klimabedingter Strukturwandel oder Störungen im Finanzsystem beeinträchtigen, wie wirksam unsere Geldpolitik ist. So könnten zum Beispiel Verluste infolge von Katastrophen und verlorenen Vermögenswerten die Kreditvergabe beeinträchtigen. Während der Staatsschuldenkrise und der Pandemie hat die EZB entschlossen gehandelt und neue geldpolitische Instrumente entwickelt, um die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der Geldpolitik aufrechtzuerhalten. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt: Die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir unser vorrangiges Ziel verfolgen können, fällt in den Rahmen unseres Mandats, Preisstabilität zu gewährleisten.
Zweitens haben die Verträge der EZB die – manchmal wenig beachtete – Verpflichtung auferlegt, die „allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union“ zu unterstützen. Allerdings darf durch diese Unterstützung nicht das Ziel der Preisstabilität beeinträchtigt werden. Laut EU-Recht beinhaltet dies auch, „auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines hohen Maßes an Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltqualität hinzuwirken“. Dieser Auftrag, der auch als das „nachrangige Ziel“ der EZB bezeichnet wird, schreibt es als Pflicht und nicht als Option vor, dass die EZB ihre Unterstützung bereitstellt.