Kriminelle Clans sollen ihren Profit herausrücken
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Polizisten in einem Eiscafé in Duisburg während eines Einsatzes gegen eine Mafia-Organisation im Dezember 2018 Bild: dpa
Die Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche sind in Deutschland zu lasch, deshalb werden sie jetzt geändert. Künftig reicht jede Straftat für die Verfolgung.
Die Organisierte Kriminalität soll es in Deutschland künftig schwerer haben, ihre Profite aus Drogen- und Menschenhandel oder anderen schweren Straftaten zu investieren und für weitere kriminelle Geschäfte zu nutzen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstagabend eine umfassende Reform des Geldwäschegesetzes verabschiedet, das Behörden sowohl die Strafverfolgung als auch das Abschöpfen des kriminellen Vermögens erleichtern soll. Mit der Reform wird das Verschleiern von solchen Profiten grundsätzlich strafbar, und zwar unabhängig davon, durch welche Straftat sie erlangt wurden.
Bisher konnte Geldwäsche nur dann verfolgt werden, wenn das fragliche Vermögen aus ganz bestimmten schweren Straftaten stammt, künftig wird jede Straftat ausreichen, selbst wenn sie verjährt ist. Gleichzeitig macht sich weiterhin auch derjenige strafbar, der nur leichtfertig hilft, Vermögen zu verschleiern und zu waschen. Strafverfolger hatten im Gesetzgebungsprozess darauf gepocht, dass ihnen auch künftig erspart werden soll, einen entsprechenden Vorsatz zu beweisen.
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