Von wegen kostenlos
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Je nach Hausbank müssen die Aktionäre für die Beschaffung einer Eintrittskarte für die Hauptversammlung etwas bezahlen Bild: obs
Nächste Woche beginnt wieder die Zeit der Hauptversammlungen. Wer eine besuchen möchte, bekommt mitunter überraschende Post von seiner Bank.
Aktionäre sind die Eigentümer börsennotierter Unternehmen. Die Hauptversammlung ist für sie das Hochfest des Jahres. Denn dort hat jeder das Recht zu reden, ob er nur eine Aktie besitzt oder eine Million. Das ist gerade für Privatanleger die einmalige Chance, Vorstand und Aufsichtsrat auf großer Bühne Lob und Tadel auszusprechen – seit Corona eingeschränkt und oft nur noch virtuell. Aber an der Hauptversammlung als wichtigstem Entscheidungsorgan über die Verwendung des Unternehmensgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl neuer Aufsichtsräte hat sich durch Corona nichts geändert.
Dem Gesetzgeber ist es daher wichtig, dass jeder Aktionär ohne Hürden seine Aktionärsrechte frei ausüben darf. So sieht es die europäische Aktionärsrechterichtlinie vor. Zudem gibt es das Scrabble-rekordverdächtige Wort „Kreditinstitutsaufwendungsersatzverordnung“. Die schreibt vor, wie viel die Aktiengesellschaften den Banken für ihren Aufwand zahlen müssen, damit sie die Aktionäre über Termin und Tagesordnung der Hauptversammlung informieren und für sie bei Bedarf Eintrittskarten bestellen, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können.
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