Kapitalmarktfinanzierung : Wertpapieremissionen bis 8 Millionen Euro künftig prospektfrei
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Wer künftig für Kleingeld an die Börse möchte, soll es leichter haben. Bild: AP
Wertpapieremissionen bis 8 Millionen Euro sollen künftig prospektfrei sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der eine EU-Verordnung umsetzt. Die Bundesregierung war zuvor deutlich zurückhaltender gewesen.
Die Bundesregierung revidiert offenbar ihre Zurückhaltung bei der Übernahme der EU-Prospektverordnung. Diese wurde mit dem Ziel verabschiedet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und sieht unter anderem diese Erleichterungen für Börsengänge vor. Für öffentliche Angebote von Wertpapieren sollten Mitgliedstaaten es ermöglichen, dass über einen Zeitraum von zwölf Monaten bei einem Gesamtwert von acht Millionen Euro kein Prospekt erstellt werden muss.
In einem Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium eine Prospektfreiheit in Deutschland jedoch nur bis zu einem Wert von einer Million Euro vorgesehen, wohingegen andere Mitgliedstaaten deutlich weitergehende Regelungen vorsahen.
Crowdfinanzierung nicht mehr begünstigt
Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Kapitalmarkt KMU) hatte bemängelt, dass damit deutschen Mittelständlern bei der Finanzierung deutliche Nachteile gegenüber Unternehmen aus anderen Staaten entstünden. Vor allem aber werde die Kapitalmarktfinanzierung damit sogar deutlich ungünstiger gestaltet als das sogenannte Crowdfunding. Für die sogenannten Schwarmfinanzierungen sieht das Vermögensanlagegesetz Prospektbefreiungen bis zu einem Wert von 2,5 Millionen Euro vor.
Nunmehr hat sich die Bundesregierung entschieden, die EU-Regelung voll auszuschöpfen. In ihrer jüngsten Kabinettssitzung habe die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Erforderlich bleibt weiter, wie im ursprünglichen Entwurf schon vorgesehen, ein dreiseitiges Informationsblatt.
„Der Verband Kapitalmarkt KMU begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung“, sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. „Wir freuen uns sehr, dass kleinere Unternehmen mehr Spielraum bei der Finanzierung erhalten. Der Anlegerschutz bleibt dabei durch ein verpflichtendes dreiseitiges Informationsblatt gesichert.“
Wie die Börsen-Zeitung berichtet hatte, sollen sogenannte nicht-qualifizierte Anleger bei diesen Emissionen nur dann mehr als 1.000 Euro investieren dürfen, wenn sie über freies Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügen oder das Investment das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. 10.000 Euro soll ein Einzelinvestment nicht überschreiten dürfen. Obendrein sollen die Wertpapiere nur über Berater oder andere Vermittler zugänglich sein.