Was auf die Wirecard-Anleger jetzt zukommt
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Für Anleger hat der Skandal beträchtliche Folgen: Die Wirecard-Aktie hat ihre Talfahrt nach der Ankündigung eines Insolvenzantrags noch einmal beschleunigt. Bild: EPA
Die drohende Insolvenz des Dax-Konzerns trifft Anleger vor allem als Aktionäre. In den Fonds dürfte der Schaden in den meisten Fällen überschaubar bleiben.
Der Insolvenzantrag des im deutschen Standardwerteindex Dax notierten Unternehmens Wirecard hat viele Anleger kalt erwischt. Er habe sich entschieden, investiert zu bleiben, schrieb etwa noch am Dienstag ein Anleger in einem Internetforum. Die Technologie sei ja „super“ und Umsätze da. In den nächsten zwei bis drei Jahren gebe es sicher „eine Verdopplungschance.“ Solche Hoffnungen sind nun wohl Makulatur. Das zeigt die Reaktion der Anleger: Der Aktienkurs schrumpfte am Donnerstag um weiter 70 Prozent auf noch 3,50 Euro zusammen. Raus, raus, raus ist in solchen Fällen immer die letzte Devise. Wer im schlimmsten Fall im September 2018 Aktien zum Rekordpreis von knapp 200 Euro gekauft und gehalten hat, der hat nun fast 99 Prozent seines Investments verloren.
Noch ist das Insolvenzverfahren zwar nicht eröffnet, eine Ablehnung des Antrags als unbegründet durch das zuständige Amtsgericht München wäre aber ungewöhnlich. Für die Aktionäre sieht es in diesem Fall sehr schlecht aus. „Ein Aktionär ist grundsätzlich nicht Gläubiger im Insolvenzverfahren bezüglich des Verlustes seines Aktienwertes“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil, der auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Nur wenn Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen bewiesen werden könnten, insbesondere Verletzungen der Ad-hoc-Pflichten, könnten Aktionäre einen Anspruch als Gläubiger im Insolvenzverfahren anmelden. Mehrere Anwaltskanzleien bereiten wie berichtet schon entsprechende Sammelklagen vor.
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