Unberechtigte Panik : Wider die deutsche Target-Hysterie
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Die Europäische Zentralbank in Frankfurt Bild: Victor Hedwig
Was passiert, wenn Italien aus dem Euro ausscheidet und sich weigert, seine Verbindlichkeiten gegenüber der EZB einzulösen? Gar nichts. Ein Gastbeitrag.
Die sogenannten „Target-Forderungen“ der Bundesbank gegenüber der EZB sind auf eine Billion Euro angestiegen. Frankfurter Allgemeine Zeitung und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung widmeten diesem Ereignis mehrere Artikel. Thomas Mayer schrieb, die EZB habe nicht das „nötige Geld, um ihre Verbindlichkeit an die Bundesbank begleichen zu können“. Hans-Werner Sinn meint, Deutschland sei „zu einem Selbstbedienungsladen geworden, in dem man nach Belieben anschreiben lassen kann, ohne dass der Ladeninhaber seine Forderungen fällig stellen kann“.
Bei der Lektüre kam mir Wittgensteins Formulierung von der „Verhexung des Verstands mit den Mitteln der Sprache“ in den Sinn, hier mit dem Zusatz: „und der doppelten Buchführung“. Jeder Finanzanalyst weiß, dass man das Kleingedruckte lesen muss, ehe man die Zahlen in einer Bilanz verstehen kann. Dass die Target-Forderungen in der Bilanz der Bundesbank als „Forderungen“ aufgeführt werden, bedeutet zunächst nur, dass dieser Posten auf der Aktiv-Seite der Bilanz steht. Tatsächlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Einlösung dieser „Forderung“. Die einzige Rechtsfolge besteht darin, dass bei der Verteilung der Gewinne im Eurosystem die Target-Forderungen und Verbindlichkeiten zu verzinsen sind. Allerdings liegt der Zinssatz derzeit bei null.
Auch Zahlungsverkehr ist ein Element der Kreditvergabe
Entgegen dem, was behauptet wird, beruhen die Target-Forderungen nicht auf Krediten der Bundesbank. Es sind vielmehr Gegenbuchungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Solche Gegenbuchungen tauchen auch auf, wenn Frau Müller in München 1000 Euro an Herrn Schmitz in Köln überweist. Durch die Überweisung sinkt die Verbindlichkeit der Münchner Bank gegenüber Frau Müller und steigt die Verbindlichkeit der Kölner Bank gegenüber Herrn Schmitz, beides um 1000 Euro. Die Gegenbuchungen erfolgen auf den Konten der beiden Banken bei einem Dritten, der die Verbindung herstellt. Gehören beide derselben Organisation an, etwa als Filialen einer überregional tätigen Bank, so sinkt das Guthaben der Münchner Filiale und steigt das Guthaben der Kölner Filiale bei der Zentrale der Organisation, beides um 1000 Euro. Das ist ein rein mechanischer Vorgang.
Für die Target-Salden gilt Ähnliches. Wenn eine italienische Bank einer deutschen Bank Geld überweist, steigt das Guthaben der deutschen Bank bei der Bundesbank und sinkt das Guthaben der italienischen Bank bei der Banca d’Italia, und gleichzeitig steigt das „Target-Guthaben“ der Bundesbank und sinkt das „Target-Guthaben“ (steigt die „Target-Verbindlichkeit“) der Banca d’Italia bei der EZB, auch dies ein rein mechanischer Vorgang.
Aber ist das die richtige Analogie? Die Bundesbank ist doch nicht einfach eine Filiale der EZB! Wenn die beteiligten Banken unabhängig voneinander sind, so enthält auch der Zahlungsverkehr ein Element der Kreditvergabe. Dann läuft der Vorgang über die Bundesbank, das Guthaben der Münchner Bank bei der Bundesbank sinkt um 1000 Euro, und das der Kölner Bank bei der Bundesbank steigt um 1000 Euro. Und wenn die Münchner Bank bei der Bundesbank im Minus ist, so würde ihre Verbindlichkeit um 1000 Euro steigen; dazu muss die Bundesbank ihren Kredit an die Münchner Bank erhöhen.
Teil des Eurosystems
Die Bundesbank ist allerdings weder ganz selbständig noch ganz unselbständig. Als Miteigentümerin der EZB ist sie selbständig. Als operativer Teil des Eurosystems dagegen ist sie unselbständig. Die Regeln des Eurosystems lassen ihr in einigen Dingen relativ viel, in anderen relativ wenig eigenen Spielraum, bei der Durchführung des innereuropäischen Zahlungsverkehrs praktisch keinen. Insofern trifft der Vergleich mit den verschiedenen Filialen einer einzigen überregional arbeitenden Bank den Sachverhalt besser als der Vergleich mit verschiedenen selbständig arbeitenden Banken. Im Hintergrund steht die Vorgabe des europäischen Vertrags, „das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern“.