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Bafin und die Betriebsrente : Pensionskassen sind das Sorgenkind

Das Unternehmen steht lebenslang ein, auch wenn es längst Geschichte ist: Die Einrichtung der Hoechst-Gruppe ist nach der Bilanzsumme die fünftgrößte deutsche Pensionskasse. Bild: akg-images

Die Bafin will Arbeitgeber überzeugen, zusätzliches Kapital für die Betriebsrenten bereitzustellen. Die aber zögern, weitere Mittel dafür locker zu machen.

          3 Min.

          Seit Mai 2016 ist der Öffentlichkeit bekannt, wer das Hauptsorgenkind der deutschen Finanzaufsicht ist: die Pensionskassen. Damals berichtete Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund, dass die Behörde einzelne Kassen in „Manndeckung“ genommen habe. Arbeitgeber sollten dazu bewegt werden, durch den Niedrigzins entstehende Lücken zu decken.

          Philipp Krohn
          Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Menschen und Wirtschaft“.

          Die größte deutsche Pensionskasse BVV, die Betriebsrenten von Bankangestellten bereitstellt, verringerte dann tatsächlich für künftige Ansprüche das Verhältnis aus Beitrag und Leistung, die Arbeitgeber schossen ein, um die Lücke zu schließen. Der BVV hat 351000 Anwärter und 107000 Rentner. Insgesamt gibt es 7,37 Millionen Anspruchsberechtigte gegen die 140 deutschen Pensionskassen und 1,28 Millionen, die von ihnen eine Betriebsrente beziehen.

          An der Einschätzung der Bafin hat sich gleichwohl noch nicht viel geändert, wie Grund kürzlich auf einer Konferenz klarmachte. „Den Pensionskassen wird es zunehmend schwerer fallen, eine Absenkung des Rechnungszinses zu finanzieren“, sagte er. Die Löcher müssten gestopft werden, sie könnten ein Milliardenvolumen ausmachen, Arbeitgeber und Aktionäre der Unternehmen müssten dafür einstehen, darum bemühe sich die Behörde.

          In einer prekären Lage

          Die Pensionskassen sind in einer ähnlich prekären Lage wie die Lebensversicherer. Sie haben ihren Anwärtern in Zeiten höherer Zinsen großzügige Zinsversprechen gegeben. Ihr Vorteil gegenüber Versicherern: Sie müssen das Geld weniger liquide anlegen, da selten jemand eine Betriebsrente kündigt. Ihr Nachteil: Die steigende Lebenserwartung, also die Auszahldauer an die Pensionäre, wird nicht durch andere Verträge abgefedert. Bei rund 3,2 Prozent liegt die durchschnittliche jährliche Verpflichtung. Einzelne Pensionskassen erwirtschafteten im Jahr 2015 (aktuellere Statistiken hat die Bafin nicht) laufende Verzinsungen von mehr als 4 Prozent, andere kamen auf unter 1 Prozent, der Durchschnitt lag bei 3,6 Prozent.

          „Die Denkweise der Pensionskassen hat sich geändert“, sagt Nigel Cresswell, Betriebsrentenspezialist der Beratung Willis Towers Watson. „Auch sie sind gezwungen, in Risikoanlagen zu investieren, um den Rechnungszins zu erwirtschaften.“ Noch vor einigen Jahren habe es vor allem in kleinen Pensionskassen häufig nur zwei Mitarbeiter gegeben, die für die Kapitalanlage verantwortlich waren. Nun stehen sie vor der Herausforderung, bei knappen Ressourcen einen viel größeren Umfang an Anlageklassen zu beherrschen. Alternative Investitionen wie Windanlagen oder Infrastruktur stehen in der Altersvorsorge hoch im Kurs. „Das investierbare Universum hat sich inzwischen vergrößert. Es erlaubt keine Traumrenditen, aber auskömmliche Erträge, die attraktiver als die aus festverzinslichen Papieren sind“, sagt Carl-Heinrich Kehr, Pensionsexperte der Beratung Mercer.

          Zu eng an der Leine?

          Reichte es früher, Wertpapiere mit einem höheren Kupon als den Verpflichtungen zu kaufen und bis zur Fälligkeit zu halten, ist die Kapitalanlage komplex geworden. Einige Kassen investieren mit anderen zusammen in Fondsstrukturen, andere vergeben Mandate an Asset Manager, und ein kleiner Teil lagert die Kapitalanlage sogar komplett aus. Doch kommen sie damit auf das nötige Niveau? „Die Bafin hält die Pensionskassen zu eng an der Leine, was die Anlage angeht. Das ist nicht zielführend und benachteiligt die deutschen Pensionseinrichtungen gegenüber denen in anderen Ländern“, sagt Cresswell. Aus seiner Sicht ist aus diesem Grund der Aktienaufschwung der vergangenen Jahre an den Pensionskassen vorübergegangen. „In dem Moment, in dem sie Renditen brauchten, durften sie nicht in Aktien anlegen.“

          Dafür ist ein anderer Kelch an den Pensionskassen vorbeigegangen. In der europäischen Aufsicht Eiopa gab es Bestrebungen, das risikobasierte Aufsichtssystem der Versicherer Solvency II auf sie anzuwenden. Das hätte die Kassen dazu gezwungen, viele Milliarden Euro als zusätzliche Absicherung von den Arbeitgebern einzusammeln. „Warum sollte man das Geld parken, statt es im Unternehmen zu investieren und es erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn es benötigt wird?“, fragt Richard Herrmann, Vorstandsvorsitzender der Beratung Heubeck. Da Unternehmen ohnehin einstehen müssen, wenn in den Pensionskassen Lücken entstehen, könne das Geld der Arbeitgeber auch erst dann bereitgestellt werden. Inzwischen ist klar, dass mit der europäischen Pensionsfonds-Richtlinie Ende 2018 nicht auch noch dieses Aufsichtsrecht eingeführt wird – sehr wohl aber einzelne Überwachungsmechanismen von der Versicherungswirtschaft übernommen werden.

          Doch ob die Bafin noch mehr Einsicht in die Geschäftszahlen braucht, ist fraglich. Derzeit mangelt es ihr an Überzeugungskraft. Nur wenige folgen dem Beispiel der Banken-Pensionskasse BVV. „Die Entscheidung des BVV war ein Signal der größten Pensionskasse in Deutschland“, sagt Herrmann. „Bei kleineren Kassen wird der Rechnungszins für neue Beiträge angepasst. Das ist aber kein Grund zur Sorge.“ Bislang stünden die Arbeitgeber für ihre Pensionäre ein und füllten die Lücken. Immer werde dabei auch die Tragfähigkeit des jeweiligen Unternehmens in Betracht gezogen. Die Zahl der Kassen, die es wie der BVV macht, sei noch überschaubar, aber werde wachsen, erwartet Kehr: „Die Anpassung des Rechnungszinses ist noch kein Massenphänomen, da die Pensionskassen vor diesem Schritt die Kapitalanlage optimieren und andere Lösungen nutzen“, sagt er. Je länger der Niedrigzins aber anhalte, desto mehr Pensionskassen dürften folgen.

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