Mittelstandsanleihen : Golfino beantragt Insolvenz
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Zum Sportwagen und zur Villa - gewandet mit Mode von Golfino. Bild: Unternehmen
Wer erinnert sich noch an Mittelstandsanleihen? Mit Golfino geht nun ein weiterer Alt-Emittent den Weg in die Insolvenz.
Eigentlich hatte man sich ja irgendwie daran gewöhnt, dass das Thema Mittelstandsanleihen in dem Sinne ausgestanden sei, dass die schwachen Emittenten vom Markt verschwunden seien.
Am Freitagnachmittag aber kommt eine Erinnerung. Mit zunächst dürren Worten teilte der Hersteller von Golfbekleidung, Golfino aus dem holsteinischen Glinde bei Hamburg mit: „Die Golfino AG wird heute, am 15. November 2019, beantragen, über das Vermögen der Golfino AG ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu eröffnen.“ Erst am Abend gab es dann einige Details.
Golfino hat noch eine mit 8 Prozent verzinste Anleihe im Volumen von 4 Millionen Euro ausstehen, die eigentlich 2023 fällig sein sollte. Dass Golfino schon vier Jahre vor Fälligkeit seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, könnten Anleger als schlechtes Omen hinsichtlich der Einbringlichkeit von Forderungen werten.
Gehandelt wurde in der Anleihe nicht viel, zuletzt aber in Berlin einige Minuten vor zwölf Uhr, als dort jemand 25.000 Stück zu 101 Prozent der Nominale verkaufte. Nur eindreiviertel Stunden später beantragte Golfino Insolvenz. Schande über den, der schlecht darüber denkt.
Im letzten im Bundesanzeiger veröffentlichen Geschäftsbericht für das am 30. September 2018 zu Ende gegangene Geschäftsjahr wies Golfino Umsätze von 34,38 Millionen Euro aus, knapp 1,6 Millionen Euro weniger als im Jahr davor. Allerdings betrug der Verlust auch mehr als 5 Millionen Euro nach einem Gewinn von 300.000 Euro im Jahr davor.
Im Nachtragsbericht des zum 14. Juni dieses Jahres veröffentlichten Bericht stand zu lesen, dass aus dem im September 2018 beauftragten Independent Business Review als Grundlage für die weitere Finanzierung durch Banken zwischenzeitlich ein Sanierungsgutachten geworden sei, um die Voraussetzung einer weiteren Finanzierung bis mindestens Ende des Geschäftsjahres 2021/22 sicherzustellen. Das Gutachten gab damals angeblich einen positiven Ausblick.
Der Geschäftsbetrieb sei nicht eingestellt, hieß es am Abend. Der Verlust des Geschäftsjahres 2017/18 sei erst der zweite in der 33-jährigen Firmengeschichte gewesen, ein umfassendes Turnaround-Konzept, befinde sich in der Umsetzung. Zur Kapitalgenerierung sei ein Investorenprozess eingeleitet worden, der bis dato habe noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Banken hätten aber jetzt entschieden, „die Prozesse auf der bisherigen Basis nicht mehr zu unterstützen“.
Keine Unterstützung durch Banken mehr
Nach Auslaufen eines Konsortialkredit hätten sich diese zunächst bereit erklärt, die Gesellschaft weiter zu begleiten, eine Verlustprognose für 2018/19 und die schwierige Entwicklung der Branche habe zur Meinungsänderung geführt.
Golfino sieht sich als europäischer Marktführer in der Golfbekleidung. Krisenauslöser seien Umsatz- und Rohertragsrückgänge aus Einmaleffekten gewesen sowie nicht operative Einmaleffekte. In den vergangenen zwei Monate habe man im Online-Handel überproportionale Steigerungen erzielt, der Filialhandel habe sich weitgehend plangemäß entwickelt. Nur der Großhandel liege unter Plan und folge damit dem Markt.
Kosten und Liquiditätssteuerung der Gesellschaft seien im Geschäftsplan. Allerdings ging der Umsatz im Geschäftsjahr 2018/2019 nach vorläufigen Zahlen abermals zurück und zwar auf nunmehr rund 31 Millionen Euro.
Der Vorstand des Unternehmens sieht gute Chancen für eine Fortführung der Geschäfte. Die Marke habe international einen guten Ruf.