Wie riskant ist der Aktienverleih?
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Bild: Marc-Steffen Unger
ETF erwirtschaften aus dem Verleih von Aktien Erträge. Was aber, wenn die Aktien nicht zurückgegeben werden können?
Im Geschäft mit börsennotierten Indexfonds, sogenannten Exchange Traded Funds (ETF), ist der Preiswettbewerb sehr intensiv. Da die Entwicklung des abgebildeten Index praktisch gleich ist, unterscheidet sich die Wertentwicklung von ETF auf den gleichen Index kaum davon. Zusatzerträge sind daher willkommen. Eine Möglichkeit, solche zusätzlichen Erträge zu erzielen, ist es, Wertpapiere zu verleihen und dafür Leihgebühren zu kassieren. Dabei kann der Beitrag nicht unerheblich sein und mitunter den Löwenanteil der Fondskosten decken. Abnehmer sind Leerverkäufer, die ihre Transaktionen dadurch unterlegen.
Im Zuge des Wirbels um die Gamestop-Aktie, als mindestens zwei Leerverkäufer gewaltig unter Druck gerieten, stellte sich plötzlich die Frage, was eigentlich geschieht, wenn ein Leerverkäufer insolvent würde. Müssen die ETF dann Verluste verbuchen, weil sie verliehene Aktien nicht zurückerhalten?
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