Zinsreform : Galgenfrist für den Euribor
- Aktualisiert am
Das Eurozeichen vor der Zentrale der Europäischen Zentralbank Bild: dpa
Die Reform des in Verruf geratenen Interbankenzinssatzes Euribor gestaltet sich schwierig. Jetzt wurde die Frist noch einmal verlängert.
Die europäischen Interbanken-Zinssätze Euribor und Eonia kamen im Zuge der Finanzkrise in Verruf. Grund war, dass Banken die Sätze manipuliert hatten, die Grundlage wichtiger Kredit- und Anleihezinsen sind.
Seitdem wird um eine Reform verhandelt. Diese kam und kommt nicht voran. Nunmehr haben die EU-Institutionen vereinbart, den Anbietern zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2021 einzuräumen, um die neuen Anforderungen an die Benchmark-Verordnung zu erfüllen.
Die Verlängerung gilt auch für Richtzinssätze von Drittländern, da diese für EU-Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Dadurch wird zusätzliche Zeit für die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden außerhalb der EU gewonnen, um zu klären, wie diese Richtzinssätze als gleichwertig anerkannt oder anderweitig für die Verwendung innerhalb der EU anerkannt werden können.
Die Verlängerung der Übergangsfrist bedeute, dass die aktuellen Richtzinssätze auch nach 2019 noch als Bezugsgröße in neuen Verträgen verwendet werden können, schreibt die Bank Unicredit. Das schafft Sicherheit, denn eigentlich hätten keine Verträge über das Jahresende mehr vereinbart werden können, die Eonia und Euribor als Grundlage genutzt hätten.
Die Frist 2021 scheint aber endgültig, denn dann endet auch die Zusage der Banken, die Daten für den Libor-Zinssatz liefern, die entsprechenden Zinsangaben zur Verfügung zu stellen.
€STR und der Euribor Hybrid kommen wie geplant
Die Verlängerung ändere indes nichts am Zeitplan für den Übergang zum Euribor Hybrid und den Tagesgeldzinssatz €STR. Der Euribor Hybrid ist eine neue Berechnungsmethode. Das European Money Markets Institute (EMMI) berechnet diesen Zins auf der Basis von zum einen tatsächlichen Interbanken-Krediten, zum anderen auf Zinsen die etwa aus variabel verzinsten Krediten oder anderen Finanzmarktsegmenten berechnet werden.
EMMI soll ab dem zweiten Quartal 2019 beginnen, die teilnehmenden Banken beim Übergang von der derzeitigen Euribor-Berechnung auf die Hybrid-Methode zu unterstützen, damit der Prozess vor Ende 2019 abgeschlossen werden kann:
Ab dem 2. Oktober will dann die EZB mit der Veröffentlichung ihres 2017 beschlossenen eigenen Geldmarktzinssatzes beginnen, der den Namen €STR tragen wird.
Die EZB wird auch die Berechnung einen Faktor (Spread) zur Verfügung stellen, mit dem der frühere Tagesgeldzinssatz Eonia für Altverträge noch berechnet werden kann. €STR soll den Eonia dann schrittweise als Referenzzins sowohl bei Alt- als auch im Neugeschäft zu ersetzen.