Ein Virus namens Leerverkäufe
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Der frühere Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg Bild: dpa
In diesen Zeiten ist der Kapitalmarkt für Gerüchte empfänglich. Die Gefahr für Marktmanipulation und -versagen steigt. Ein Gastbeitrag.
Corona lässt die Märkte taumeln. Die Dimension und Komplexität der Herausforderungen lässt eine schnelle Beruhigung nicht erwarten. Die ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Virus-Verbreitung sind historisch ohne Beispiel. Bei aller Unterschiedlichkeit und mangelhafter internationaler Koordination haben sie aber eines gemeinsam: die notwendige Einschränkung von Grundrechten stellt einen beispiellosen Markteingriff dar. Ausgangs-, Versammlungs- und Reiseverbote, Zwangsschließungen haben naturgemäß extrem geschäftsschädigende Auswirkungen. Laut EZB kann ein einmonatiger Lockdown zu einem Schrumpfen des BIP von 2,1Prozent in der Währungsunion führen. Für Deutschland prognostizieren Fachleute einen Rückgang von bis zu 6 Prozent in diesem Jahr.
Nun gilt es, neben von Staat und EZB bereitgestellten Mitteln auch einen Schutz der Kapitalmärkte und seiner Unternehmen zu gewährleisten. Weitgehend unterschätzt wird, dass mit dem dramatischen Verfall der Unternehmensbewertungen eine maßgebliche Bedingung für feindliche Unternehmensübernahmen geschaffen wird. Daher ist staatlicher Schutz zumindest vor solchen Marktaktivitäten angeraten, die den Abwärtstrend zusätzlich befeuern. Dazu zählen sogenannte Leerverkäufe (Shortselling), wo an fallenden Kursen verdient werden soll. Ein Leerverkäufer veräußert Vermögenswerte (Wertpapiere), die er zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht besitzt oder nur geliehen hat, um zu einem späteren Zeitpunkt in der Erwartung eines Wertverlustes diese billiger – und folglich mit Gewinn – am Markt zu erwerben und dem Verleiher zurückzugeben.
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