Neue Regeln für den Aktienmarkt
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Geht es nach der EU-Kommission, sollen Börsengänge in Europa immer so viel Interesse entfachen wie der von Porsche. Bild: dpa
Die EU hat am Mittwoch ein umfangreiches Paket neuer Gesetze zu Clearing, Insolvenz und Listing vorgelegt. Das Echo ist weitgehend positiv.
Mit einem Paket von insgesamt sechs neuen Gesetzesvorschlägen will die EU-Kommission Investitionen in der EU erleichtern und vereinfachen und so die Kapitalmarktunion voranbringen. Die Vorschläge, die der für Wirtschaft zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness am Mittwoch in Brüssel vorgelegt haben, betreffen drei Themen. Zum einen will die Kommission sicherstellen, dass das sogenannte Euro-Clearing in absehbarer Zeit nicht mehr vor allem in London stattfindet, sondern in der EU (F.A.Z. vom 29. November).
Zweitens sollen bestimmte Regeln für die Unternehmensinsolvenz, die bisher von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat immer noch sehr unterschiedlich sind, harmonisiert werden. Drittens will die Kommission durch ein neues Gesetz für das Börsen-Listing („Listing Act“) die bürokratischen Hürden besonders für mittelständische Unternehmen für den Gang an die Börse senken. Für alle drei Dossiers glaubt die EU-Behörde, potentiellen Investoren das Geschäft zu erleichtern. Die vorgeschlagenen neuen Gesetze werden nun mit dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten beraten, die sie beide ändern können und sich am Ende einigen müssen.
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