So bleibt das Eigenheim in der Familie
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Eine Neubausiedlung am Stadtrand von Heldburg in Thüringen Bild: dpa
Steigende Immobilienpreise erschweren es zunehmend, das Elternhaus zu übernehmen. Geschwister wollen ausgezahlt werden. Wenn dann noch Sanierungsarbeiten anstehen, wird’s knapp.
Manchmal gestaltet sich das Vererben des Familienheims einfach. Etwa, wenn sich die Kinder fernab des Ortes, in dem sie einmal aufgewachsen sind, ihr eigenes Leben aufbauen. Sterben die Eltern, wird das Familienheim verkauft, der Erlös wird dann unter den Kindern aufgeteilt. Doch es gibt natürlich auch Fälle, in denen eines der Kinder in der Region bleibt und nach dem Tod der Eltern gerne wieder in das Haus ziehen möchte, in dem Kindheit und Jugend verbracht wurden. Eine schöne Sache – sofern das einzugswillige Kind über ausreichend Geld verfügt.
Schließlich müssen Bruder oder Schwester ausgezahlt werden. Inzwischen erschweren die gestiegenen Immobilienpreise nicht mehr nur Familien, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Auch die Auszahlung an die Geschwister fällt im Erbfall entsprechend hoch aus. Dazu ein Beispiel: Ein Vater mit zwei Kindern, einem Sohn und einer Tochter, besitzt ein Eigenheim, dessen Verkehrswert auf eine Million Euro taxiert wird. Beide Kinder erben zu gleichen Teilen. Zieht die Tochter nun in das Familienheim, steht dem Sohn die Hälfte des Wertes zu. Demnach müsste die Tochter ihrem Bruder 500.000 Euro überweisen. Es könnte zwar eine Ratenzahlung vereinbart werden. Doch dieser muss der Bruder zustimmen.
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