Digitalwährungen sollen weniger anonym werden
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Die strengen Vorschriften für Geldwäsche sollen nun auch für Digitalwährungen über 1000 Euro gelten. Bild: Reuters
Wie anonym dürfen Digitalwährungen in Deutschland sein? Die Bundesregierung arbeitet an einer „Kryptowertetransferverordnung“. Strengere Regeln sollen der Kriminalitätsbekämpfung dienen.
Frankfurt. Auch wenn Digitalwährungen in aller Munde sind, noch sind viele rechtliche Fragen rund um Bitcoin und andere Kryptodevisen nicht abschließend geklärt. Bewegung kommt nun wieder in die Frage, wie anonym die Digitalwährungen in Deutschland sein dürfen. Zur Erinnerung: Der Handel findet im Grundsatz nur unter Pseudonym statt, die echten Personen dahinter zu finden ist fast unmöglich. Trotz oder gerade wegen ihrer ganzen Möglichkeiten werden Digitalwährungen daher häufig von zwielichtigen Gestalten genutzt.
Strengere Vorschriften für Digitalwährungen
Die Bundesregierung versucht dem einen Riegel vorzuschieben. Wie die F.A.Z. bereits am 24. Februar exklusiv berichtete, plant die Bundesregierung, die strengen Vorschriften für die Geldwäsche nun auch für Digitalwährungen über 1000 Euro gelten zu lassen. Dies soll nun im Rahmen einer „Kryptowertetransferverordnung“ geschehen, wie aus einer Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervorgeht. Nach Willen der Bundesregierung sollen dann Name, Adresse sowie Kontonummer des sendenden Kunden sowie Name und Kontonummer des Empfängers übermittelt werden müssen.
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