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Lohnunterschiede : Die Mär von den ungerechten Frauenlöhnen

  • -Aktualisiert am

Wenn mehr Frauen ins Management gingen, wäre die Welt gerechter Bild: Seuffert, Felix

Mit Statistik kann man alles behaupten: Auch die angebliche Benachteiligung von Frauen im Beruf. Der mediale Fokus auf den Durchschnittslohn verschleiert mehr, als wirkliche Gleichstellungsprobleme zu beleuchten.

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          Jedes Jahr gegen Ende März erfährt der Equal Pay Day (der Tag der Lohngerechtigkeit) eine hohe mediale Aufmerksamkeit, zuweilen debattiert darüber sogar der Deutsche Bundestag. Dieser internationale Aktionstag wurde erstmals im Jahr 1988 von den amerikanischen Business and Professional Women (BPW) ausgerufen, um auf die Unterbezahlung von Frauen hinzuweisen.

          Und in der Tat: Seit Jahren beträgt die Differenz der durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Männern und Frauen in Deutschland zwischen 22 und 23 Prozent. Aber diese durchschnittlichen Lohnunterschiede sind nicht geeignet, die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen zu messen, sie lenken von den wahren Problemen eher ab.

          Der Unterschied ist zum größten Teil darauf zurückzuführen, dass Frauen und Männer unterschiedliche Arbeit leisten. Während die Hochlohnbranchen der Industrie Männerdomänen sind, prägen Frauen die niedriger entlohnten Sozialberufe; zudem arbeiten sie öfter Teilzeit und sind seltener in Spitzenpositionen.

          Warum haben nur Frauen einen Tag für Lohngerechtigkeit?

          Beim angeblichen Minderverdienst von Frauen findet ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen statt, wenn etwa Bundesministerin Ursula von der Leyen klagt, dass „Frauen noch immer nur 77 Prozent des männlichen Einkommens verdienen, wohlgemerkt für gleiche Arbeit ...“

          Die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in Europa
          Die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in Europa : Bild: F.A.Z.

          Die Frauen verdienen zwar weniger, aber nicht für die gleiche Arbeit. Sonst würden viele Unternehmen gegen geltendes Recht – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – verstoßen, und die Betriebsräte und Gewerkschaften hätten bei einer ihrer wichtigsten Kontrollaufgaben schmählich versagt. Laut AGG (Paragraph 3 Absatz 1) liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, „wenn eine Person wegen eines in Paragraph 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.“ Die genannten Gründe sind dabei die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität.

          Da fragt man sich als Erstes: Warum gibt es nur für Frauen einen Tag der Lohngerechtigkeit? Es gibt ja auch noch Homosexuelle, Muslime, Katholiken oder Protestanten! Aber das lassen wir mal beiseite. Denn die zentrale Frage, die sich angesichts dieser Definition von Diskriminierung ergibt, ist die der „vergleichbaren Situation“, und die stellt sich für alle möglichen Teilpopulationen in gleicher Weise.

          Statistischer Nachweis ist schwierig zu führen

          Im Kontext von Männern und Frauen wäre die Differenz der durchschnittlichen Bruttolöhne nur dann ein glaubhaftes Indiz für eine Ungleichbehandlung, wenn die erwerbstätigen Männer und Frauen zumindest hinsichtlich der für die Entlohnung bedeutenden Merkmale wie etwa Berufserfahrung im Durchschnitt ähnlich wären.

          Genau das ist aber nicht der Fall, die in Deutschland beschäftigten Frauen und Männer unterscheiden sich, unter anderem in ebendieser Berufserfahrung, in ihrer Ausbildung und in ihrer Arbeitszeit. Frauen sind weniger häufig erwerbstätig, gehen sehr viel häufiger einer Teilzeitarbeit nach und sind im Vergleich zu Männern häufiger im Dienstleistungssektor und seltener im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt.

          Nimmt man das AGG wortwörtlich, wären Frauen und Männer zu vergleichen, die hinsichtlich aller lohnrelevanten Eigenschaften mit Ausnahme des Geschlechts vollkommen identisch sind. Das ist aber nahezu unmöglich. Nur selten lässt sich für eine Frau oder für einen Mann ein Pendant finden, der oder die in demselben Unternehmen die gleiche Arbeit verrichtet und die gleiche Berufserfahrung sowie Schul- und Berufsausbildung hat. Es ist daher extrem schwierig (wenn nicht sogar unmöglich), echte Lohndiskriminierung statistisch nachzuweisen.

          Nicht gleich, aber „nahezu“ gleich

          Aber kann man nicht wenigstens einen Apfel der Sorte Braeburn mit einem Apfel der Sorte Granny Smith vergleichen? Genau diese Idee verfolgt das sogenannte, unter anderem vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene „bereinigte Lohndifferential“: Wenn Frauen und Männer schon nicht vollkommen vergleichbar zu machen sind, dann doch zumindest so vergleichbar wie möglich.

          Das bereinigte Lohndifferential zerlegt daher die durchschnittliche Lohndifferenz in zwei Teile: einen, den man mit den oben genannten Unterschieden von Frauen und Männern erklären kann, und einen, der mit diesen Unterschieden eben gerade nicht zu erklären ist.

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