Die EZB und die Schranken von Mandat und Marktwirtschaft
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Was ist die vertragliche Verpflichtung der EZB? Bild: AP
Schwache Konjunktur bei Inflation unter zwei Prozent und deswegen negative Zinsen und EZB-Sondermaßnahmen? Das Mandat der EZB lautet nicht auf Inflation, sondern auf Preisstabilität. Ein Gastbeitrag.
„Die Konjunktur kühlt sich ab, aber da die aktuelle Inflationsrate von 1 bis 1,5 Prozent unter der 2-Prozent-Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt, hat diese noch Spielraum zur konjunkturellen Gegensteuerung, und sei es mit Sondermaßnahmen.“ Diese Aussage hört man derzeit häufig. Sie enthält jedoch eine Reihe von Fehlschlüssen und ist auch aus marktwirtschaftlicher Sicht problematisch.
Erstens: Die vertragliche Verpflichtung der EZB besteht nicht im Erreichen von Inflation, sondern in der „Gewährleistung von Preisstabilität“. Weder findet sich im Vertrag ein Inflationsziel noch ein Zahlenwert wie „zwei Prozent“. Man kann es nicht oft genug betonen: Demokratisch legitimiert und zeitlos gültig bleibt die Preisstabilität und nicht ein wie auch immer geartetes Inflationsziel.
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