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Digitale Währung : Deutschland erkennt Bitcoins als privates Geld an

Kursgewinne aus Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei. Bild: AP

Die deutsche Bundesregierung hat die digitale Währung Bitcoin als „Rechnungseinheiten“ anerkannt. Damit seien sie eine Art „privates Geld“, welches in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann.

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          Die Internetwährung Bitcoins hat in Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt Richtung Rechtssicherheit gemacht. So erkennt die Bundesregierung die digitale Währung als „Rechnungseinheiten“ an. Damit seien sie eine Art „privates Geld“, welches in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann. Das Herstellen von Bitcoins ist somit „private Geldschöpfung“, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Damit ist die Digitalwährung rechtlich und steuerlich gebilligt. Das geht aus einer Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervor, welche der F.A.Z. vorliegt. Das Finanzministerium hat sich zuletzt häufiger mit den Bitcoins beschäftigt. So wurde ebenfalls durch eine Anfrage von Schäffler bekannt, dass Kursgewinne aus Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei sind. Der Fiskus behandelt sie also anders als Aktien, Zertifikate oder Fonds. Diese unterliegen einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Das Finanzministerium erklärte dazu, dass die Veräußerung von Bitcoins nach einem Jahr ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommenssteuergesetz sei.

          Franz Nestler
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Das kann für die Bitcoins-Nutzer durchaus relevant sein. Hat sich zum Beispiel vor exakt einem Jahr ein Nutzer mit 100 Bitcoins eingedeckt, musste er dafür etwa 1000 Dollar zahlen. Doch schon im April kostete die gleiche Menge Bitcoins mehr als 26.000 Dollar. Damit müssten 6500 Dollar Abgeltungssteuer gezahlt werden. Hält der Nutzer dagegen die Bitcoins dagegen bis heute, entfällt die Steuer. Und da aktuell diese Menge Bitcoins immer noch 11.000 Dollar wert sind, entfallen 2750 Dollar Abgeltungssteuer.

          Behörden fürchten Geldwäsche

          Im Detail wäre noch die Frage zu klären, inwiefern beim Handel mit Bitcoins auch Umsatzsteuer anfällt. Denn Umsätze mit der digitalen Währung unterliegen nicht der Umsatzsteuerbefreiung, wie aus der Antwort des Finanzministeriums hervorgeht. Trotzdem rechnen Experten nicht damit, dass für Privatleute diese Steuer anfallen wird. Lediglich auf gewerbliche Händler und die Handelsplattformen könnte die Umsatzsteuer zukommen. Auch die Finanzaufsicht Bafin beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der Thematik. Im Merkblatt „Finanzinstrumente“ heißt es, die Bitcoins sind den Devisen gleichgestellt – also anderen Währungen. Daneben hat die Fidor-Bank eine Lizenz bei der Bafin beantragt. In Zusammenarbeit mit einer deutschen Bitcoin-Plattform möchte sie die Internetwährung handeln. Zwar ist der Handel nur anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Fidor-Bank möchte trotzdem auf Nummer sicher gehen und sich den Handel genehmigen lassen.

          Ebenso prüfen in den Vereinigten Staaten die Behörden seit geraumer Zeit die Geschäfte mit Bitcoins. Befürchtet werden unter Anderem Geldwäsche und ein Missbrauch der digitalen Währung.

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