Gauweiler greift Hessens Finanzministerium an
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Anwalt Peter Gauweiler, Bevollmächtigter des Bankiers Max Warburg Bild: dpa
Anwälte von M.M. Warburg nehmen im Cum-ex-Komplex die Deutsche Bank ins Visier. Vor Gericht ist ihnen bisher kein Erfolg beschieden. Aber da ist ein Erlass des hessischen Finanzministeriums, der ihnen Hoffnung macht.
Die Anwälte der in den „Cum-ex“ genannten Steuerbetrug verwickelten Hamburger Privatbank M.M. Warburg fahren schweres Geschütz gegen das hessische Finanzministerium und die Deutsche Bank auf. Hessen soll das „fehlerhafte Vorgehen“ der Deutschen Bank als Depotbank von Leerverkäufern mit einem nicht veröffentlichten Erlass gedeckt haben. Selbst wenn diese und andere brisante Vorwürfe zuträfen, ist allerdings fraglich, ob die Vorwürfe justiziabel sind. Warburg war zumindest in einem ersten Verfahren gegen die Deutsche Bank im September 2020 vor dem Landgericht Frankfurt unterlegen.
Warburg-Anwalt Peter Gauweiler nimmt nun allerdings auch das hessische Finanzministerium aufs Korn. In einem Schreiben an Minister Michael Boddenberg (CDU) vom März 2021, das der F.A.Z. vorliegt, beklagt Gauweiler, Hessens Finanzministerium habe mit einem – nicht veröffentlichten – Erlass vom 24. Juli 2014 „eine Rechtsauffassung der Deutsche Bank AG übernommen, die ihre Haftung ausschließt“.
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