
Urteil gegen Warburg-Banker : Schluss mit Ausreden
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Eine Strafkammer am Landgericht Bonn hat am Mittwoch ihr drittes Urteil in einem Prozess um Cum-ex-Geschäfte gefällt. Bild: dpa
Die nächste Gefängnisstrafe für Cum-ex-Geschäfte zeigt: Sich auf Nichtwissen zu berufen, hilft nicht mehr. Das Risiko einer Strafbarkeit ist für verwickelte Geschäftsführer immens gestiegen.
Schon lange ist bekannt, dass die Aktienkreisgeschäfte unter Einsatz von Leerverkäufern gezielte Absprachen vieler professioneller Akteure bedurften. Das jetzige Strafurteil gegen einen früheren Fondsmanager von Warburg Invest reißt nun aber die Verteidigungslinie von Beschuldigten ein, die sich bisher auf ihr Nichtwissen, Sorge um ihren Arbeitsplatz oder simpel „Störgefühle“ berufen.
Mit diesen Ausreden ist nun Schluss. Andere Gerichte werden sich an dem Urteil aus Bonn orientieren. Das Risiko einer Strafbarkeit ist für einst in Cum-ex-Geschäfte verwickelte Geschäftsführer immens gestiegen. Wer vor Jahren zögerte, hat noch die Möglichkeit in der Aufklärung zu helfen, um eine milde Strafe zu erhalten. Man könnte meinen, für Ermittler stehen deshalb goldene Zeiten bevor. Doch es nur die halbe Wahrheit: die Staatsanwaltschaft Köln wird durch den Warburg-Komplex und die Anklage gegen Hanno Berger auf absehbare Zeit ausgelastet sein. Strafprozesse in Hessen stecken in Beweisaufnahmen fest.
Überhaupt keine Anklagen zeichnen sich bisher gegen Verantwortliche von Landesbanken oder die Verdächtigten aus Depotbanken ab. Es fehlt vielerorts an Fahndern, IT-Fachleuten und Staatsanwälten. Die Rechtspolitiker in den Ländern müssen endlich an einem Strang ziehen und die personellen Kapazitäten erhöhen. Sonst ist die Chance vertan, in der Aufklärung des größten Steuerskandals der Geschichte Deutschlands noch in diesem Jahr ein deutliches Stück voranzukommen.