Cum-ex-Strafprozess : „Halten Sie uns nicht für naiv!“
Von Marcus Jung
Lesezeit: 2 Min.
Als Mathematiker und Fachmann für Risikoanalysen muss Detlef M. auf Fakten vertrauen und nicht auf sein Bauchgefühl. Im Falle der Aktienkreisgeschäfte um den Dividendenstichtag („Cum-ex“) wollen dem früheren Geschäftsführer von Warburg Invest, der Investment-Tochtergesellschaft der Privatbank M. M. Warburg, im Jahr 2009 keine „Alarmleuchten“ angegangen sein. Für den „systematischen Missbrauch“ der steuergetriebenen Handelsstrategie, die ihm von Steueranwalt Hanno Berger und dessen langjährigem Kanzleipartner S. vorgelegt worden war, sei er nicht „sensibilisiert“ gewesen, behauptete der Angeklagte am Montag in seiner knapp 80 Minuten langen Einlassung vor der 12. großen Strafkammer am Landgericht Bonn.
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