Crowdinvesting : Verbraucherzentrale klagt größere Warnhinweise ein
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Nicht ohne Warnhinweis: Crowdinvesting-Geldanlage auf Youtube. Bild: AP
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Crowdinvesting-Plattform Exporo muss diese künftig größere Warnhinweise in ihrer Werbung einblenden.
Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen müssen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden.
Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Crowdinvesting-Plattform Exporo entschieden.
Exporo hatte in zwei Werbevideos auf Youtube für ein Investment in Immobilien mit einer jährlichen Rendite bis zu 6 Prozent geworben. Das Unternehmen sammelt über seine Internetplattform Geld für Darlehen an Immobilien-Projektentwickler ein. Da die Darlehen im Grundbuch nur nachrangig besichert sind, droht Anlegern im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres Geldes.
Nach dem Vermögensanlagengesetz muss die Werbung für Nachrangdarlehen und andere risikoreiche Kapitalanlagen einen deutlich hervorgehobenen Warnhinweis enthalten. Der in den Werbespots eingeblendete Hinweis war den Richtern aber nicht deutlich genug.
Nicht durchsetzen konnte sich die Verbraucherzentrale dagegen mit der Auffassung, die Aussage „Bei Exporo gibt’s keine Kosten!“ sei irreführend. Nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts ist die Werbeaussage aber zulässig, weil sie sich im Kontext klar darauf beziehe, dass die angegebene Rendite nicht durch weitere Kosten gemindert werde.