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Verunsicherte Investoren : Schweizer Aufsicht rechtfertigt Credit-Suisse-Abschreibungen

Polizisten schützen die Zentrale der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich vor Demonstranten. Bild: AFP

Die Finma begründet ihre Anordnung mit vertraglichen Bedingungen und der Notverordnung der Regierung. Gläubiger verlieren dadurch 16 Milliarden Franken.

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          An der Rechtmäßigkeit der Abschreibungen auf nachrangige Anleihen (AT1) der Credit Suisse zweifeln einige Investoren und prüfen rechtliche Schritte. Aus diesem Grund hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am Donnerstag in einer Stellungnahme erklärt, dass die Anordnung zur Abschreibung der AT1-Anleihen in Höhe von 16 Milliarden Franken durch die vertraglichen Bedingungen in den Credit-Suisse-Prospekten gedeckt gewesen sei.

          Markus Frühauf
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Für Verwirrung sorgt die Abschreibung am Finanzmarkt deshalb, weil es sich um eine Schweizer Besonderheit handelt. Denn die Inhaber der AT1-Nachranganleihen werden für Verluste herangezogen, während die Credit- Suisse-Aktionäre 3,2 Milliarden Franken in Aktien der übernehmenden UBS erhalten. In anderen Jurisdiktionen, so in der EU, können die AT1-Papiere für die Verlustabdeckung erst nach den Aktien herangezogen werden. Am Montag mussten die EU-Bankenaufseher darauf hinweisen, dass sich an dieser Rangordnung nichts geändert hat.

          Höheres Ausfallrisiko, höherer Zins

          Die Abkürzung AT1 steht für „Additional Tier 1“, was sich mit „zusätzliches Kapital der ersten Nachrangstufe“ übersetzen lässt. Gegenüber gewöhnlichen (vorrangigen) Anleihen tragen diese Titel ein höheres Ausfallrisiko und werden deshalb höher verzinst. Von der Deutschen Bank ist eine AT1-Anleihe mit einem Zinscoupon von 10 Prozent im Umlauf.

          Die Schweizer Aufseher rechtfertigen ihre Anordnung vor allem mit den vertraglichen AT1-Bedingungen der Credit Suisse. Darin wird nach ihren Angaben als ein auslösendes Ereignis für die vollständige Abschreibung die „Gewährung außerordentlicher staatlicher Unterstützung“ genannt. Diese Bedingung sei mit der Inanspruchnahme außerordentlicher Liquiditätshilfe-Darlehen mit einer Ausfallgarantie des Bundes am vergangenen Sonntag erfüllt gewesen. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wird mit Liquiditätshilfen von mehr als 200 Milliarden Franken unterstützt.

          Gefährliche Vertrauenskrise

          Die Rettungsaktion folgte auf die heftigen Turbulenzen der Credit-Suisse-­Aktie in der vergangenen Woche. Der Kurs war zeitweise um 30 Prozent abgestürzt. Damit setzte der Abzug von Einlagen durch verunsicherte Kunden wieder ein. Allein im vierten Quartal waren aus der Bank schon 110 Milliarden Franken abgeflossen. Die Vertrauenskrise drohte, die Bank in eine Schieflage zu bringen.

          Neben den vertraglichen Bedingungen nennen die Schweizer Aufseher als weiteren Grund die Notverordnung der Berner Regierung über Bundesgarantien für Liquiditätshilfen. Diese ermächtige, die Abschreibung von Kernkapital anzuordnen. „Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung hat die Finma die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben“, erklärte die Finma.

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