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Digitalwährungsbörse : Coinbase hat nun auch eine Lizenz für Deutschland

Coinbase darf nun offiziell Kryptowerte und private kryptografische Schlüssel halten, speichern und übertragen. Bild: obs

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Erlaubnis zur Verwahrung und zum Eigenhandel von Kryptodevisen erteilt. Doch noch befinden sich viele Anbieter in einer rechtlichen Grauzone.

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          Die Digitalwährungsbörse Coinbase ist die erste Plattform, die eine Erlaubnis zur Verwahrung und zum Eigenhandel von Kryptodevisen bekommen hat. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erteilte die entsprechende Erlaubnis am Montag. Bislang operierten die Unternehmen, die mit Bitcoin, Ethereum und Konsorten handelten, in einer Art rechtlicher Grauzone. Denn seit dem 1. Januar 2020 benötigen sie für dieses Geschäft eigentlich eine Erlaubnis. Das Betreiben regulierter Finanzdienstleistungen ist ohne entsprechende Lizenz eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Das Gesetz sah aber auch großzügige Übergangsbestimmungen vor für die Unternehmen, die entsprechende Geschäfte schon vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinie erbracht hatten. Nun ist es Coinbase auch offiziell erlaubt, Kryptowerte und private kryptografische Schlüssel zu halten, zu speichern und zu übertragen.

          Franz Nestler
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Für Kunden ist das erst einmal eine gute Nachricht, denn sie können sich nun darauf verlassen, dass ihre möglichen Einlagen dort auch tatsächlich nach den Standards der Finanzaufseher sicher sind. Immer wieder gibt es schwarze Schafe, die sich den unregulierten Markt zunutze machen: Bitcoin im Milliardenwert sind in den vergangenen Jahren gestohlen worden oder sind schlichtweg verschwunden. Vermeintliche große Börsen wie zuletzt Binance haben in anderen Ländern bereits ein Handelsverbot, Coinbase droht das mit der Erlaubnis nun nicht mehr.

          Schwindendes Interesse am Bitcoin-Geschäft

          Das Interesse an dem Geschäft mit Bitcoin scheint aber zu erlahmen, zumindest wenn man einer Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler Glauben schenkt: Demnach gibt es noch 26 Erlaubnisanträge für das Kryptoverwahrgeschäft, die allesamt noch nicht erteilt sind. Vor einem Jahr allerdings gab es noch 55 Unternehmen, die eine Absichtsanzeige eingereicht hatten. Das ein oder andere Unternehmen könnte also schon aufgegeben haben oder letzten Endes den Aufwand gescheut haben für den finalen Antrag.

          Schäffler kritisiert die BaFin dafür scharf: „Die Zulassung neuer Marktteilnehmer läuft in Deutschland viel zu schleppend. Das schützt zwar die Platzhirsche, verhindert aber Innovationen. Auf diese Weise wird die BaFin zunehmend zum Standortnachteil für Deutschland.“

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