Mittelstandsanleihen : Windreich-Gründer Balz droht Privatinsolvenz
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Windreich-Chef und Alleinaktionär Willi Balz zog sich aus der Unternehmensspitze zurück Bild: dpa
Die Krise des eng mit seiner Person verflochtenen Unternehmens Windreich hat nun auch Gründer Willi Balz ereilt. Windreich-Kreditgeber Sarasin beantragte Privatinsolvenz gegen Balz.
Einst angesprochen auf seine Schwächen, hat Windreich-Gründer Willi Balz den Begriff „Ungeduld“ genannt. Nun braucht der frühere Geschäftsführer und Eigentümer des Windparkentwicklers einen besonders langen Atem. Denn nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen Ende vergangenen Jahres ist nun auch ein Antrag auf Insolvenz gegen ihn selbst gestellt worden. Über den Antrag ist noch nicht entschieden. Das zuständige Amtsgericht in Esslingen wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Antragsteller ist die schweizerische Bank J. Safra Sarasin, die gleichfalls das Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen in Gang gebracht hatte. Das Magazin Finance hatte über entsprechende Gerüchte schon in der vergangenen Woche berichtet.
Balz selbst bestätigt auf Anfrage, dass Insolvenz gegen ihn beantragt wurde. Aktuell werde ein Gutachten erstellt, sagt er dieser Zeitung: „Ich bin Kummer gewohnt.“ Die Schweizer Bank hatte Windreich einst einen Kredit über 70 Millionen Euro gewährt. Dafür hatte Balz eine persönliche Bürgschaft abgegeben. Nun soll offensichtlich geklärt werden, was bei dem Schwaben privat noch an Vermögen vorhanden ist. Nach Einschätzung von Windreich-Insolvenzverwalter Holger Blümle hätte auch eine Privatinsolvenz des Wirtschaftsingenieurs zunächst keine negativen Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren der Windreich-Gruppe.
Balz hatte früheren Angaben zufolge mehr als 200 Millionen Euro in die Absicherung seines Unternehmens gesteckt, das er als Pionier der Energiewende anpries. Die Gläubiger haben Forderungen von rund 370 Millionen angemeldet. Vergangene Woche stellte Balz dem Gläubigerausschuss seinen Plan zur Sanierung von Windreich vor. Dabei geht es unter anderem um den geplanten Verkauf des Windparkprojekts MEG 1. Der Plan sei absolut realistisch, sagt Balz. Aber der Insolvenzverwalter hält nicht viel davon: „Gerade hinsichtlich der zu erzielenden Verkaufserlöse bestehen zwischen Herrn Balz und der Insolvenzverwaltung sowie den Gläubigerausschüssen weiter unterschiedliche Marktauffassungen.“
Selbstverständlich bestehe bezüglich des Ziels preismaximierter Verkäufe absolute Einigkeit zwischen Balz und den Gläubigern, formulierte Blümel – deutet aber klar an, dass er Zweifel an Balz’ Sanierungsplan hat: „Leider konnte Herr Balz seine Preisvorstellungen bisher nicht mit konkreten, schriftlichen Angeboten untermauern.“ Gegen Balz und andere frühere Windreich-Verantwortliche ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft seit Frühjahr 2013 wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrug, Marktpreismanipulation, Kreditbetrug und Insolvenzverschleppung. Das Ende der Ermittlungen in dem hoch komplexen Verfahren wird im Jahr 2015 angestrebt, sagt ein Sprecher der Staatsanwalt auf Anfrage. Balz hatte immer wieder beteuert, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen.