Fiskus will Gold-Anlegern in die Kasse greifen
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Goldbarren des Herstellers Umicore, der zum Joint-Venture hinter Xetra-Gold gehört. Bild: obs
Wertpapiere, die einen Lieferanspruch auf Gold und andere Edelmetalle verbriefen, sollen von 2021 an in die Steuerpflicht rutschen. Das trifft auch die populäre Schuldverschreibung Xetra-Gold. Was müssen Privatanleger jetzt beachten?
Während die Kurse für Gold und Silber gerade von einem Hoch zum nächsten klettern, plant die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für Privatanleger und Sparer, die ihr Geld in auf Edelmetallen basierten Wertpapieren anlegen. Betroffen wäre etwa die von einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Börse und Banken emittierte Schuldverschreibung Xetra-Gold, die den Anspruch der Anleger auf jederzeitige Lieferung von Goldbarren verbrieft und als abgeltungsteuerfrei beworben wird.
Das geht aus dem am 17. Juli veröffentlichten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor. Demnach sollen bald auch Erträge aus solchen Forderungen der Abgeltungsteuer unterliegen, bei denen statt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder gewährt werden kann. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: „Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.“ Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 ist mehr als 200 Seiten stark und enthält Änderungen verschiedenster steuerrechtlicher Vorschriften, die im Jahr 2021 in Kraft treten sollen.
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