So sind Bitcoin künftig zu versteuern
- -Aktualisiert am
Ripple, Bitcoin, Etherum, Litecoin: Das Finanzamt kriegt seinen Teil. Bild: Reuters
Mining und Forging als gewerbliche Tätigkeit, Datenweitergabe als Leistung. Das Finanzamt betritt mit einem Schreiben Neuland. Ein „Meilenstein“, heißt es aus der FDP.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem lange vorbereiteten, 24 Seiten langen Schreiben die Besteuerungsgrundlagen für Kryptoanlagen veröffentlicht. Das ist für deutsche Krypto-Nutzer ein Fortschritt, wenngleich dadurch nicht unmittelbar Rechtssicherheit herrscht, sagt Kai Kremer, von der Universität Münster. „Das Schreiben legt die Verwaltungsauffassung dar. Steuerzahler, die sich bei der Steuererklärung daran orientieren, können davon ausgehen, dass das Finanzamt dies so akzeptiert.“
Ob die Auffassung der Verwaltung am Ende Bestand hat, ist etwas anderes. Ganz deutlich wird das etwa bei der Auffassung, Krypto-Anlagen seien in jedem Fall Wirtschaftsgüter. „Damit besteht eine gewisse Diskrepanz etwa zu einem vor zwei Jahren ergangenen Urteil des Finanzgerichts Nürnberg, wonach diese Annahme nicht generell zutreffend ist. Allerdings herrscht in der Literatur und bei den Gerichten die generelle Auffassung als Wirtschaftsgut vor“, sagt Mathias Link, Partner bei PWC und Experte für Kryptothemen.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo