Der Schutz der Sparer hat Vorrang
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Der Zweite Senat unter Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat entschieden. Bild: dpa
Die Bankenaufsicht der EZB ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil des Verfassungsgerichts darf aber kein Freibrief für weitere Zugeständnisse sein.
Die Europäische Bankenunion und damit die Verantwortung der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Bankenaufsicht ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch den von Brüssel aus verwalteten Abwicklungsfonds, der Banken in einer Schieflage unterstützen soll, stieß auf keine Bedenken der Verfassungsrichter.
Sie sehen weiterhin noch ausreichend Kompetenzen für die nationalen Aufsichtsbehörden wie die Bafin oder die Bundesbank. Ob die Bundesregierung mit der Übertragung der Zuständigkeiten auf die EZB und auf Brüssel zu viel Macht aus der Hand gegeben hat, wie die Kläger argumentieren, bleibt trotz dieses Urteil eine offene Frage.
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