Prokon-Insovenz : „Freunde von Prokon“ wollen keinen Verkauf an EnBW
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Wer sorgt für Auftrieb bei Prokon? Bild: dpa
Zäh wird um die Zukunft der insolventen Prokon gerungen. Ein Teil der Gläubiger möchte weiter mit einer Genossenschaft den Verkauf an den Investor EnBW verhindern.
Der mehr als 10.000 Mitglieder zählende Verein „Freunde von Prokon“, der eine der größten Gläubigergruppen des insolventen Windenergieunternehmens vertritt, steht dem Vorhaben von Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin, Prokon an den Energieversorger EnBW zu veräußern, kritisch gegenüber.
In einem Schreiben an die Mitglieder appellierte der Vorstand: „Lassen Sie sich nicht von EnBW abspeisen!“ Weiter vertritt der Verein die Idee der Gründung einer Genossenschaft, die er in einer Stellungnahme als „klar bessere Alternative“ bezeichnete. Das Angebot von EnBW liege deutlich unter dem Wert, der von renommierten Gutachtern für Prokon ermittelt worden sei. Im genossenschaftlichen Insolvenzplan werde dieser um etwa 103 Millionen Euro höher angesetzt als im Reserveinsolvenzplan mit dem Investor.
Wenn Prokon verkauft werde, müssten die Genussrechteinhaber ein zweites Mal verzichten, und zwar auf die nach der Sanierung in Aussicht gestellten Gewinne, die an EnBW fielen. Der einzelne Genussrechtsinhaber erhalte so 6,7 Prozent weniger als im genossenschaftlichen Insolvenzplan.
Die sanierte Prokon sei werthaltig und könne profitabel betrieben werden. Der Energieversorger wolle nur den nachgewiesen werthaltigen Teil des Unternehmens übernehmen.
Nach dem Genossenschaftsplan sollen die Genussrechteinhaber ihren Genussrechte in Genossenschaftsanteile und Anleihen tauschen: Sie erhalten 34,5 Prozent in Anleihen und 24,4 Prozent durch Genossenschaftsanteile. Genussrechtsinhaber, die ihre Rechte nicht wandeln wollen, erhalten Anleihen und später eine Abgeltungskomponente von 24,4 Prozent. Genussrechtsinhaber mit Forderungen bis zu 1.000 Euro erhalten eine Barauszahlung von 34,5 Prozent und später die Abgeltungskomponente.
Nach dem Investorenplan erhalten die Genussrechteinhaber eine Barauszahlung von 34,1 Prozent und eine Abgeltung von 18,1 Prozent.
Nicht grundsätzlich dagegen
Der Verein steht dem Investorenplan aber nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber: Dieser Reserveinsolvenzplan verhindere bei einem Scheitern des Genossenschaftsplans, über den als erstes abgestimmt wird, verhindern, dass Prokon zerschlagen und verramscht werde. Der Verein würde in diesem Fall der „Notlösung“ zustimmen.
Die „Freunde von Prokon“ wollen in den kommenden Wochen landesweit in einer Reihe von Veranstaltungen über die Eckpunkte des Insolvenzverfahrens und die Genossenschaftsidee informieren. Entscheiden werden soll auf der Gläubigerversammlung am 2. Juli in Hamburg.
Das Windenergie-Unternehmen Prokon unter dem schillernden Geschäftsführer Carsten Rodbertus hatte sich nahezu ausschließlich durch die Ausgabe von Genussrechten an Privatanleger finanziert. Anfang 2014 war das Unternehmen in Liquiditätsnöte geraten und schließlich in die Insolvenz gegangen. Prokon hatte aufgrund mangelnder Transparenz und aggressiver Werbemethoden immer im Visier der Anlegerschützer gestanden.
Der Verein „Freunde von Prokon“ hatte sich zunächst als Unterstützung für Rodbertus gesehen, sich aber sehr schnell von diesem abgewandt. Nach jüngsten Berichten arbeitet Rodbertus derzeit für die Torgauer Hit Holzindustrie. Dieses Unternehmen ist einer der größten Schuldner Prokons, Rodbertus hatte seinerzeit stets suggeriert, es sei Bestandteil der Prokon-Gruppe.