Anleihemarkt : Die Länder kämen den Bund teuer zu stehen
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Bürgernah beim Tag der Offenen Tür: Bundesfinanzminister Christian Linder, der sich gegen Begehrlichkeiten der Länder stellen muss. Bild: Stefan Boness/Ipon
Einige Bundesländer fordern eine Schuldenaufnahme mit dem Bund, um sich dessen günstigen Zinsen zu sichern. Doch für Steuerzahler wäre das ein Verlustgeschäft.
Eine Erfolgsgeschichte ist die erste und bislang letzte Bund-Länder-Anleihe nicht gewesen. Sie wurde im Juni 2013 begeben und sieben Jahre später fällig. Gemeinsam mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatte der deutsche Staat eine siebenjährige Anleihe über 3 Milliarden Euro begeben. Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte richtigerweise eine gesamtschuldnerische Haftung abgelehnt, weil dann der Bund in die Bresche hätte springen müssen, wenn eines der beteiligten Bundesländer zahlungsunfähig geworden wäre.
Stattdessen stand jedes für den jeweiligen Anteil an der Emission in der vollen Verantwortung – mit dem Ergebnis: Die erhoffte Zinsersparnis stellte sich für die Länder nicht ein, der Bund musste mehr zahlen als für seine eigenen Emissionen. Der aktuelle Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kann sich an Schäuble ein Beispiel nehmen. Darauf deutet derzeit alles hin. Denn die Forderungen der Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold (Grüne), nach einer neuen Bund-Länder-Anleihe wies das Bundesfinanzministerium zurück.
Zinskosten im Blick
Eine Fortführung oder Wiederaufnahme des Instruments von Bund-Länder-Anleihen sei nicht beabsichtigt, sagte eine Sprecherin am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Sie verwies auf eine Prüfung des Bundesrechnungshofes, wonach die 2013 begebene und bislang einzige Bund-Länder-Anleihe unterm Strich unwirtschaftlich gewesen sei. „Die Einsparungen der Länder konnten die Mehrausgaben des Bundes nicht ausgleichen.“ Eine Wiederauflage sei „unwirtschaftlich und nicht zur Entlastung der Länderfinanzen geeignet“, hieß es.
Zuvor hatte Heinold im Gespräch mit Reuters eine gemeinsame Schuldenaufnahme von Bund und Ländern angesichts der steigenden Zinskosten wieder vorgeschlagen. „Gerade bei steigenden Zinsen und den aktuellen finanziellen Herausforderungen sind Bund-Länder-Anleihen ein sinnvolles Instrument, um die Kreditbelastungen in unserem föderalen System auf allen Ebenen schultern zu können“, sagte sie. Ähnlich sieht das Heinolds Parteifreund Daniel Wesener, der Finanzsenator in Berlin ist. „Wenn Bundesländer Kredite zu den Konditionen des Bundes aufnehmen könnten, würde das ihren finanziellen Handlungsspielraum erhöhen und die Zinskosten für die Steuerzahler senken“, sagte er.
An der ersten Bund-Länder-Anleihe waren Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen außen vor geblieben. Auch diesmal kommen die Forderungen aus Ländern mit eher angespannter Haushaltslage. Doch dafür sind in erster Linie die jeweiligen Länderregierungen verantwortlich – und nicht der Bund. Doch einige Ländern wollen sich die noch immer erstklassige Kreditwürdigkeit des Bunds („AAA“) borgen, um sich günstiger zu finanzieren. Eine gesamtschuldnerische Haftung des Bundes ist aber in der Verfassung nicht vorgesehen.
Das stellte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 fest, als es eine Klage Berlins abgelehnt hatte. Der Stadtstaat hatte auf Feststellung des Haushaltsnotstands geklagt, um an Bundeshilfen zu gelangen. Doch die Verfassungsrichter sahen das anders und ermahnten Berlin zunächst zu eigenen Sparanstrengungen. Damit haftet der Bund für die Länder nur indirekt. Der Zahlungsausfall eines Bundeslandes löst keine sofortige Haftung des Bundes aus. Diese würde erst mit einem zeitlichen Abstand erfolgen.