Altersvorsorge : Makler warnen vor übereilten Abschlüssen
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Durch die neue Besteuerung von Lebensversicherungen und die Einführung von Unisex-Tarifen werden die Karten in der privaten Altersvorsorge neu gemischt. Die Neuerungen werden frühestens vom Jahr 2005 an gelten.
Durch die neue Besteuerung von Lebensversicherungen und die Einführung von Unisex-Tarifen werden die Karten in der privaten Altersvorsorge neu gemischt. Die Neuerungen werden frühestens vom Jahr 2005 an gelten. Die verbleibende Zeit wird die Versicherungsbranche zu einer Vertriebsoffensive nutzen, weil Steuererhöhung und Unisex-Tarife nur für neue Verträge gelten. Anleger sollten sich davon nicht verunsichern lassen und sich nicht zu übereilten Unterschriften überreden lassen.
"Nichts ist bei der Altersvorsorge so teuer wie der Abschluß eines unsinnigen Vertrages, der später gekündigt wird", sagt Oliver Dobner, der beim Versicherungsmakler Marsh für das Privatkundengeschäft verantwortlich ist. Auch andere Makler warnen vor zu großer Eile. Die Kunden müssen die Abschlußkosten tragen, die meist 4 bis 6 Prozent der gesamten Prämienzahlungen entsprechen. Bei lang laufenden Verträgen können so leicht Kosten von mehreren tausend Euro entstehen. Nur wer sowieso vorsorgen und sich ohnehin für eine Kapitallebensversicherung entscheiden will, sollte bis Ende dieses Jahres handeln. Anleger sollten dabei den richtigen Anbieter sorgfältig und in Ruhe auswählen.
Steuerprivileg abgeschafft
Das Alterseinkünftegesetz, daß der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, schafft das bisherige Steuerprivileg der Lebensversicherten ab. Kapitalerträge werden künftig vollständig besteuert. Nur bei Verträgen, die nach dem 59. Geburtstag fällig werden, wird der Progressionseffekt gedämpft, also die Wirkung der bei wachsendem Einkommen steigenden Steuersätze. Dafür wird der Kapitalertrag gefünftelt und die darauf anfallende Steuer anschließend mit fünf multipliziert.
Bisher ist die Lebensversicherung die beliebteste Sparform der Deutschen, unter anderem wegen der bisher geltenden Steuervorteile. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnt deshalb, daß die gesamte private Altersvorsorge in Gefahr sei. Diese dramatische Darstellung gilt bei unabhängigen Finanzvermittlern als übertrieben. Kunden und Anbieter würden auf Sparformen ausweichen, die steuerlich interessanter seien. Dies seien zum Beispiel Rentenversicherungen, bei denen das Geld nicht auf einen Schlag überwiesen wird, sondern verteilt auf monatliche Zahlungen bis zum Lebensende.
Freibeträge nutzen
Auch die Kapitallebensversicherung selbst wird trotz der Steuer auf Kapitalerträge voraussichtlich nicht ganz aussterben. Viele Kunden schätzen offenbar die Kombination von Risikoschutz und Sparen. Zudem läßt sich die Steuerlast bei künftigen Kapitallebensversicherungen reduzieren, wenn statt eines Vertrages künftig mehrere abgeschlossen werden, die zum Beispiel mit 63, 64 und 65 Jahren fällig werden. So werden etwaige Freibeträge besser genutzt, und das zu versteuernde Einkommen wird auf mehrere Jahre verteilt.
Anleger, denen das immer noch zu viel ist, sollten bei der Wahl anderer Sparformen auf die Absicherung der Hinterbliebenen achten. Während des Arbeitslebens hilft dabei eine Risikolebensversicherung, die eine Auszahlung im Todesfall vorsieht. Weitere Möglichkeiten gibt es in der betrieblichen Altersvorsorge und bei vielen Rentenversicherungen, bei denen die Hinterbliebenen abgesichert werden können.
Einführung von Unisex-Tarifen
Das Alterseinkünftegesetz schreibt auch die Einführung von Unisex-Tarifen bei der gesetzlich geförderten Altersvorsorge vor. Bisher zahlen Frauen bei den sogenannten Riester-Verträgen für die gleiche monatliche Rentenleistung rund 15 Prozent höhere Beiträge als Männer. Ursache ist die höhere Lebenserwartung von Frauen. Die sogenannten Riester-Verträge müssen künftig gleiche Beiträge für Männer und Frauen vorsehen. In der Versicherungsbranche wird diese weitere Auflage als "Todesstoß" für die ohnehin unpopuläre Riester-Rente bezeichnet. Männer würden künftig auf andere Produkte ausweichen, so daß die Kosten für die Frauen gleichblieben.
Die Kritik ist berechtigt, dennoch ist der Abgesang verfrüht. Denn auch für viele Männer wird die Riester-Rente weiterhin attraktiv bleiben. Das gilt vor allem für Familienväter, die ein geringes Einkommen haben. Pro Kind zahlt der Staat eine maximale Zulage von 92 Euro. Dadurch kommen Männer mit geringem Einkommen und vielen Kindern leicht auf Förderquoten von mehreren hundert Prozent (siehe F.A.Z. vom 24. April). Eine staatlich erzwungene Verteuerung um 15 Prozent läßt sich so leicht verschmerzen.